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Neue Gebäude entstehen

1960-1965

Fundament für das Hauptgebäude G (1960)

Fundament für das Hauptgebäude G (1960)
Bildquelle: Arbeitskreis Historisches Lankwitz

Betrifft Grundsteinlegung Haus G (1960)

Betrifft Grundsteinlegung Haus G (1960)
Bildquelle: Landesarchiv B Rep 014 Nr. 2621 S 132

Grundsteinlegung Neubau Haus G (1960)

Grundsteinlegung Neubau Haus G (1960)
Bildquelle: Arbeitskreis Historisches Lankwitz

Grundsteinlegung - Ansprache des Bürgermeisters Willy Brandt (1960)

Grundsteinlegung - Ansprache des Bürgermeisters Willy Brandt (1960)
Bildquelle: Arbeitskreis Historisches Lankwitz

Bibliothek der Pädagogischen Hochschule (1960)

Bibliothek der Pädagogischen Hochschule (1960)
Bildquelle: Arbeitskreis Historisches Lankwitz

Blick über den Sportplatz zum Haus F und Sporthalle, links Haus D (1960)

Blick über den Sportplatz zum Haus F und Sporthalle, links Haus D (1960)
Bildquelle: Arbeitskreis Historisches Lankwitz

Haus T (1960)

Haus T (1960)
Bildquelle: Arbeitskreis Historisches Lankwitz

Haus B, Haus A und Pförtnerhaus (1960)

Haus B, Haus A und Pförtnerhaus (1960)
Bildquelle: Arbeitskreis Historisches Lankwitz

Nach Plänen Bruno Grimmeks werden, zwischen 1960 und 1964, die Gebäude für die Pädagogischen Hochschule Lankwitz errichtet. Grimmek ist zu dieser Zeit mit seinen Entwürfen für öffen­tliche Bauten einer der bekanntesten Nachkriegs- und Wiederaufbauarchitekten West-Berlins (1960).

Der erste Teil der „Vorläufigen Prüfungsordnung wird veröffentlicht. - Der Entwurf des Hochschullehrergesetzes wird dem Abgeordnetenhaus vom Senator für Volksbildung zugeleitet. - Der Pädagogischen Hochschule wird, entgegen ihrem Votum, der Status einer Wissenschaftlichen Hochschule vorerst nicht zugebilligt. - Die Absicht des Senats, ein Pädagogisches Zentrum zu schaffen, stößt im Akademischen Senat auf erhebliche Bedenken (1961).

Wegen des starken Andrangs von Studenten in den Jahren 1962 und 1963 und der nur zögerlichen Ausweitung des Stellenplans durch den Finanzsenator fasst der Akademische Senat am 26.12.1963 folgenden Beschluss: „Der Akademische Senat sieht mit großer Sorge die formalen Schwierigkeiten, die sich der notwendigen Vermehrung der Planstellen der Hochschule entgegenstellen. Die Ergänzung des Stellenplane ist zur Durchführung unserer Lehr- und Forschungstätigkeit unerlässlich. Wegen der Überfüllung ist jetzt bereits eine sorgfältige Ausbildung der Studenten nicht mehr gewährleistet. Wenn sich die Anträge der Pädagogischen Hochschule auf diese Erweiterung des Stellenplanes nicht realisieren lassen, ist die Hochschule Ostern 1964 nicht in der Lage, eine größere Anzahl von Studenten aufzunehmen". Der Senator für Wissenschaft und Kunst beschränkt erstmals die Studentenzahl auf max. 2.500. - Das Abgeordnetenhaus fasst folgenden Beschluss: „Der Senat wird beauftragt, dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 15. September 1964 einen Vorschlag über die künftige Gestaltung der Lehrerbildung in Berlin vorzulegen. Das Studium aller Lehrer soll dabei im Sinne des Lehrerbildungsgesetzes und der Regierungserklärung des Senats von Berlin vom 18. März 1963 so gestaltet werden, dass der erziehungswissenschaftliche Teil des Studiums ein Ort der Gemeinsamkeit und der Begegnung der verschiedenen Lehrerkategorien wird. Dafür muss eine Form gefunden werden, bei der die Universitäten wesentlich beteiligt sind. Es ist ferner anzustreben, dass das Fachstudium aller Lehrer an den Universitäten und künstlerischen Hochschulen stattfindet". Im Hochschulrat wird eine Qualifikationsordnung für die Besetzung von Professuren an der Pädagogischen Hochschule nach Anhörung des Akademischen Senats verabschiedet.

Am 12.4.1965 besichtigen die Senatoren Stein und Evers und die Abgeordneten der Ausschüsse für Wissenschaft und Kunst und für Schulwesen die Pädagogische Hochschule und führen im Anschluss daran ein Gespräch mit Mitgliedern der Hochschule. - Im Akademischen Senat wird eine Neugliederung der Pädagogischen Hochschule (Strukturplan) erörtert, um einer Auslagerung der Fächer zuvorzukommen. - Der Schulsenator übersendet den Mitgliedern des Akademischen Senats die „Modelle für eine künftige Lehrerbildung in Berlin vom 28. April 1965" zur Stellungnahme. - Der Hochschule wird die Absicht der Senatsverwaltung bekannt, die Pädagogische Hochschule analog der Hessischen Lösung in die Freie Universität einzugliedern. Der Akademische Senat beharrt weiter darauf, dass die Pädagogische Hochschule den Status einer Wissenschaftlichen Hochschule erhalten soll. - Der Akademische Senat verabschiedet eine Stellungnahme zur Frage der institutionellen Neuregelung der Lehrerbildung des Landes Berlin (1965). Die Studentenschaft organisiert einen Protestmarsch gegen die Neuregelung. Der Akademische Senat erhält von der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kunst einen Gesetzentwurf über die Zusammenarbeit von Pädagogischer Hochschule und Freier Universität mit dem Ersuchen um Stellungnahme. [02]

1966

Moderne Skulptur von Volkmar Haase "Freiplastik mit Strahlungszentrum" (1966)

Moderne Skulptur von Volkmar Haase "Freiplastik mit Strahlungszentrum" (1966)
Bildquelle: Arbeitskreis Historisches Lankwitz

Die Pädagogische Hochschule wird als Wissenschaftliche Hochschule gesetzlich anerkannt. Sie hatte die Aufgabe, in gemeinschaftlicher Arbeit von Lehrenden und Lernenden der freien Lehre und Forschung auf allen Gebieten der Erziehung und des Bildungswesens in steter Verbindung mit der Erziehungswirklichkeit zu dienen, insbesondere Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen und Lehrer an besonderen Schulen fachlich und pädagogisch auszubilden und bei der Weiterbildung der im Beruf stehenden Lehrer und Erzieher verantwotlich mitzuwirken. [02]

Moderne Skulptur vor dem Vorlesungsge­bäude Haus G

Freiplastik mit Strahlungszentrum. Beschreibung des Denkmals: von Volkmar Haase, 1966, abstrakte 4 m hohe Eisenskulptur als sich nach oben fächerförmig öffnendes -gewissermaßen entfaltendes - Gebilde, das im mittleren Bereich von einem kleinteilig strukturierten horizontalen Element zusammengefasst wir. [aus: Skulpturen und Denkmäler in Berlin Taschenbuch – 1990 von Stefanie Endlich (Autor), Bernd Wurlitzer (Autor) ISBN-13: 978-3877760345]

1967-1975

Streik an der Pädagogischen Hochschule Berlin (1967)

Streik an der Pädagogischen Hochschule Berlin (1967)
Bildquelle: © Jürgen Henschel - CC-BY-NC-SA @ FHXB Friedrichshain-Kreuzberg Museum

Blick von der Grünanlage auf Haus T, Lehrgebäude Musik (ca. 1975)

Blick von der Grünanlage auf Haus T, Lehrgebäude Musik (ca. 1975)
Bildquelle: Arbeitskreis Historisches Lankwitz

Die Grünanlage mit Teich, im Hintergrund Haus B (ca. 1975)

Die Grünanlage mit Teich, im Hintergrund Haus B (ca. 1975)
Bildquelle: Arbeitskreis Historisches Lankwitz

Das Gesetz über die Pädagogische Hochschule Berlin wird 1967 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Mitglieder der Pädagogischen Hochschule für den Koordinierungsausschuss und den Berufungsausschuss mit der freien Universität werden vom Akademischen Senat gewählt. Gegen ein Mitglied des Lehrkörpers der Pädagogischen Hochschule wird erstmals ein Disziplinarverfahren wegen politischer Äußerungen eröffnet.

Der Akademische Senat befürwortet ein Sonderstudium afghanischer Berufsschullehrer im Sommersemester 1968 bzw. Sommersemester 1969 an der Pädagogischen Hochschule Berlin. Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) ruft kurzfristig zu einer Informationsveranstaltung zur hochschulpolitischen Lage bei gleichzeitiger Arbeitsruhe an der Hochschule auf. Aus diesem Grund wird die Polizei über die Veranstaltung informiert und ist anwesend. - Die Studentenschaft beschließt, in den Tagen der Verabschiedung der sog. Notstandsgesetze zu „streiken". Eine gemeinsame Sitzung des Koordinierungsausschusses und des Senats der Pädagogischen Hochschule findet am 13. Juni 1968 statt. - Die Stellungnahme der Pädagogischen Hochschule zum Entwurf des Senators für Schulwesen für eine Verordnung über die schulpraktische Ausbildung im Anschluss an die Erste Staatsprüfung wird im Akademischen Senat am 10.10.1968 verabschiedet. - Erstmals kommt es zu Störungen bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen im Wahlfach Politologie (Prof. Schweitzer). - Der Entwurf einer Satzung der Pädagogischen Hochschule Berlin wird vom Akademischen Senat gebilligt. - Der Akademische Senat nimmt zu den Beschlüssen zweier Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) über die Einstellung von Absolventen der Pädagogischen Hochschule Stellung und fordert die Bezirksverordnetenversammlung auf, ihre Empfehlungen zurückzunehmen. Der Senat von Berlin erlässt am 24.10.1968 eine Verordnung über die Erste Staatsprüfung für die Ämter des Lehrers und des Lehrers mit zwei Wahlfächern.

Der Senator für Wissenschaft und Kunst beschließt am 6. Juli 1969 die Ordnung für die Diplomprüfung in Erziehungswissenschaften an der Pädagogischen Hochschule Berlin. Die aufgrund des PHGesetzes erarbeitete Wahlordnung der Pädagogischen Hochschule wird vom Akademischen Senat angenommen. Das Memorandum der Dozentenschaft über die Richtlinien der Beförderung wird an den Senator für Wissenschaft und Kunst weitergeleitet. Rektor Prof. Dr. Günter Hartfiel tritt aus persönlichen Gründen am 30. September 1969 zurück. Der Akademische Senat nimmt Vorfälle im Wahlfach Geschichte (Seminar Akad. Rat Dr. Friedrich Zipfel) zum Anlass, unmittelbare Gewalt und physische und psychische Bedrohung als Mittel der hochschulpolitischen Auseinandersetzungen abzulehnen. „Er hält erst recht Polizeieinsätze, Strafanträge und Relegationen für ein völlig unangemessenes Mittel der Konfliktbeilegung". Die Studenten des Wahlfaches Geschichte wenden sich öffentlich gegen die Vertreter der "Roten Zelle" im Fach und im Akademischen Senat.

Memorandum des Rektors Prof. Dr. Walter Heistermann über Ort und Art des Pädagogischen Studiums vom 26.1.1970. Die Beitrittserklärung zur Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) wird vom Rektor unterzeichnet. Die Einrichtung eines Institutes für Heilpädagogik und für Verkehrspädagogik wird vom Akademischen Senat befürwortet. Das Fachhochschulgesetz wird vom Abgeordnetenhaus verabschiedet. Der Senator für Wissenschaft und Kunst bestätigt die Satzung der Studentenschaft und die Wahlordnung für den Konvent. Die Richtlinien für die Vergabe von Lehraufträgen werden in der Neufassung bestätigt. Der Rektor bricht eine Senatssitzung ab, nachdem Senatsmitglieder von Zuhörern mit Farbeiern beworfen worden sind.

Wegen der Überfüllung der Hochschule sollen Studierende nicht mehr mit "Kleiner Matrikel" eingeschrieben werden. Die Ausbildungssituation in der Grundschuldidaktik wird zunehmend ungünstiger. Die Raumsituation bei den Naturwissenschaften verschärft sich so stark, dass Mitglieder der Abteilung IV einen Lehrboykott erwägen. Die Vereinheitlichung der Lehrgebietsbezeichnungen wird auf Antrag des Rektors im Akademischen Senat beraten (1971). Die Hochschullehrer Dr. Otto Büsch und Klaus Geleng veröffentlichen "Gedanken zur Vereinheitlichung der Lehrerbildung in Berlin" (1971); erneuter Beginn einer permanenten Diskussion über die Zukunft der Hochschule. Der Senator für Wissenschaft und Kunst bestätigt dem Rektor, dass er auf der Grundlage des PH-Gesetzes in Verbindung mit der Hochschulsatzung über ein eigenes Ordnungsrecht und eine eigene Disziplinarordnung (1951) verfügt (1971). Gegen Jahresende sind 4.097 Studierende (davon 633 Diplom-Studenten) eingeschrieben; diese Zahlen waren nach dem Perspektivplan des Wissenschaftssenators für 1976 vorgesehen.

Die Hochschule erhält zum Ausgleich der Unterkapazitäten 29 Professoren, 2 Lektoren und 25 Assistentenstellen (Nachtragshaushalt 1972). Der Fachbereich 12 (Erziehungswissenschaften) der Freien Universität protestiert gegen die personelle Ausweitung der Hochschule. Das Haus 1 (heute Haus B) wird seit März zum "Haus der Naturwissenschaften" umgebaut (Abschluss Winter 1973/ 74; Baukosten 4 Mill. DM); gleichzeitig wird mit den Vorarbeiten für den sog. Schnellbau Biologie (Haus C) zwischen Haus 1 und 2 (heute Haus B und D) begonnen (Fertigstellung zum Sommersemester 1974; Baukosten 4,5 Mill. DM); ein "Haus der Geisteswissenschaften" wird, gegen den Widerstand der Freien Universität, in die Planung aufgenommen; durch Anmietungen im weiteren Umfeld der Hochschule werden die Raumschwierigkeiten verringert. An der Hochschule wird durch das Hochschulinformationssystem (HIS) eine Kapazitätserhebung durchgeführt. Die neue Satzung der Hochschule wird durch den Senator für Wissenschaft und Kunst bestätigt (1972). Die Hochschule wird Mitglied der Hochschulvereinigung für Fernstudien und Medienverbund (1972). Ein Rechenzentrum entsteht und wird in der Folgezeit stark ausgebaut. Die Durchführung des Didaktikums wird durch eine Rechtsverordnung geregelt (1972). Sog. Vollversammlung einiger Studentengruppen beschließen einen dreitägigen "Warnstreik" im Zusammenhang mit der Erteilung von Prüfungsberechtigungen durch das Wissenschaftliche Landesprüfungsamt (1972); Besetzung des Rektoratsgebäudes durch Störer und Räumung durch die Polizei sowie weitere Störaktionen (1972). Die Ankündigung des Senators für Schulwesen zur Novellierung der Prüfungsordnungen führen zu Boykottforderungen, die vor allem mehrheitlich von der Abteilungsversammlung der Abteilung 1 unterstützt werden; durch den Boykott der Lehrveranstaltungen (1972 und 1973) fallen insgesamt 28 Studientage des Semesters aus. Die Zahl der vollimmatrikulierten Studierenden erreicht gegen Ende des Sommersemesters 4.691 (davon ca. 736 Diplom-Studenten).

Das Wintersemester 72/ 73 endet in einem allgemeinen hochschulpolitischen Desaster. Vom 18.1. bis 29.1.1973 steht die gesamte Hochschule ständig unter Polizeischutz; der Lehrbetrieb findet nur vereinzelt statt. Die Anerkennung des Semesters bleibt (nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin) im Einzelfall ausschließlich den Hochschullehrern überlassen (Tagesspiegel, 15.4.1973); die von der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kunst geforderten Einzelbegründungen auf Übungs- und Seminarscheinen sind dagegen rechtens. Zu Beginn des Wintersemesters 73/ 74 kommt es erneut zu erheblichen Störungen durch Linksradikale (PH-Information, 4.12.1973). Durch eine Rechtsverordnung werden für die Studienplätze Höchstzahlen festgesetzt, um einen Stillstand der Zahl der Immatrikulierten bei ca. 5.500 zu erreichen. Nachdem im Spätsommer 19 weitere Hochschullehrerstellen (Didaktik, Unterrichtswissenschaften) zur Ausschreibung freigegeben wurden, sind an der Hochschule insgesamt 122 Hochschullehrer- und Ratsstellen zu besetzen (Oktober 1973). Der Akademische Senat sieht sich genötigt, Leitsätze für eine Assistentenordnung zu beschließen. (22.2.1973). Die Pläne für einen Modellversuch "Entwicklung eines Rahmencurriculums für die integrierte Lehrerausbildung" wird vom Akademischen Senat angenommen. Dem Entwicklungsplan für die Integration der Lehrerausbildung stimmt der Akademischen Senat nach einigen Modifikationen zu (1973). Ein "Zentraler Ausschuß für Unterrichtswissenschaften" zur Vorbereitung der entsprechenden Fachbereiche in den aufnehmenden Hochschulen wird begründet (1973) und im folgenden Jahr mit 11 hauptamtlichen Mitarbeitern ausgestattet. Die Zahl der vollimmatrikulierten Studierenden beläuft sich gegen Ende des Jahres auf 5.256.

Der Akademische Senat nimmt die Bedarfszahlen des Berliner Schulentwicklungsplanes nebst Konsequenzen für die Hochschule (Endausbaustand 1977: 7.200 Lehrerstudenten, davon 800 Diplom-Studenten) zur Kenntnis (1974). Infolge der Berufungspolitik des Akademischen Senats sind gegen Jahresende 86 Hochschullehrerstellen unbesetzt. Die Fertigstellung der Um- und Neubauten (siehe 1972) geht schnell voran; mit dem Neubau des "Hauses der Geisteswissenschaften" (nebst Verwaltung und Hochschulleitung) an der Preysingstraße (Heute Haus L) wird begonnen (Fertigstellung: September 1975; Baukosten 32 Mill. DM). Der gesamte Landeszuschuss beläuft sich für 1974 auf 33,8 Mill. DM. Er ist damit auf 393 % gegenüber 1970 (100%) gestiegen. Die Etatmittel für Sachausgaben sind nur etwas mehr als verdoppelt (228 %) worden, während die Peronalkosten stärker (358 %), die Investitionen am stärksten (550 %) angestiegen sind. Die Rahmenordnung für den Studiengang der Lehrerstudenten an der Hochschule wird als vorläufige Ordnung angenommen (AS-Beschluss vom 18.2.1974, 90. Sitzung); nach längerer Diskussion werden dann die "Allgemeinen Bestimmungen für den Lehrbetrieb an der PH Berlin" (ABL) verabschiedet ( 18.7.1974, 96. Sitzung). Der Akademische Senat empfiehlt allen Studenten, das Studium von zwei Wahlfächern aufzunehmen. Gegen Jahresende sind 5.632 Studierende (davon 854 Diplom-Studenten) vollimmatrikuliert.

Die Hochschule erhält vier Stellen für Akademische Räte und Lektoren. Neue Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung von Diplomprüfungen werden vom Akademischen Senat beschlossen. Der Akademische Senat beschließt eine Entwicklungsplanungskommission aus sieben Hochschullehrern, zwei Assistenten und zwei Studenten zu bilden (Vorsitz: Prof Kemper). Die Hochschule ist, nachdem sie das Promotionsrecht erhalten hat, voll stimmberechtigtes Mitglied der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) geworden. Durch die vom Senator für Wissenschaft und Kunst angeordneten Haushaltseinsparungen werden nunmehr Stellenstreichungen notwendig. Der Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin tagt in der Hochschule (3 .11.1975). Der Akademische Senat beschließt Ausführungsbestimmungen zur Entwicklung von Reformstudienplänen mit dem Ausbildungsziel Lehramt und für die Einrichtung von Modellversuchen (13.11.1975). Der Modellversuch zum Studium der Unterrichtswissenschaften wird vom Akademischen Senat beschlossen (13.11.). Gegen Jahresende werden 5.842 Vollimmatrikulierte (davon 864 Diplom-Studenten) gezählt. [02]