Kurswahl im Ausland und Anrechnung von Studienleistungen
Das Erasmus+ Team berät Sie gern hinsichtlich Ihrer potenziellen Kurswahl. Weitere mögliche Ansprechpartner sind der Prüfungsausschuss Ihres Fachbereichs (v.a. bei Fragen der Anrechenbarkeit) und Kontaktpersonen an der jeweiligen Partneruniversität (v.a. speziell bei Fragen zum Kursangebot und den Zugangsvoraussetzungen an der Partneruniversität).
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Ob Kurse außerhalb des eigenen Fachbereichs, an dem Sie im Rahmen des Erasmus+ eingeschrieben sind, belegt werden können, hängt von den Regularien der jeweiligen Partneruniversität ab. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der Erasmus+ Koordination der Universitäten.
Dies ist an sich möglich, muss aber in Absprache mit dem Career Service erfolgen. Die Kurse müssen die Anforderungen der an der FU zu ersetzenden Kurse erfüllen.
Grundsätzlich sollte zunächst mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss geklärt werden, welche Kurse angerechnet werden können. Insgesamt gibt es drei Optionen:
- Kurse können möglicherweise als Ersatz für einen bestimmten Kurs an der FU angerechnet werden, wenn sie inhaltlich ausreichend übereinstimmen oder die Anforderungen an z.B. thematisch variierende Vertiefungskurse erfüllen.
- Kurse können im affinen Bereich/überfachlichen Wahlpflichtbereich angerechnet werden, sofern die Kriterien dafür erfüllt werden.
- In einigen Fällen können z.B. Sprachkurse als ABV-Kurse angerechnet werden. Dies ist jedoch mit der jeweiligen zuständigen Person vom Career Service zu klären.
Die Entscheidung, welche Kurse wofür angerechnet werden können, liegt letztlich beim Prüfungsausschuss. Die Kurswahl sollte daher unbedingt vorab mit der zuständigen Person abgeklärt und vereinbart werden. Das Erasmus+ Programm schreibt allerdings nicht die Anrechnung, sondern lediglich die Belegung der Kurse vor – es besteht also die Möglichkeit, dass Sie sich keinen der im Ausland belegten Kurse anrechnen lassen.
Hier sind alle Prüfungsausschüsse nach Studiengang und Studienniveau für den Fachbereich Geowissenschaften aufgelistet. Sollte der/die Versitzende zum gegebenen Zeitpunkt verhindert sein, wenden Sie sich bitte an die Stellvertretung.
Für die ِAnrechnung werden das Anrechnungsformular, das Transcript of Records (ToR) und ggf. das (Online) Learning Agreement (OLA/LA) und die Notenumrechnungstabelle benötigt.
1. Zunächst ist das Anrechnungsformular entsprechend der Angaben auf dem ToR und dem OLA auszufüllen. D.h. es wird eingetragen, welche Kurse im Ausland belegt wurden, wie viele Punkte und welche Noten man dafür erhalten hat. Sind manche Kurse nicht auf dem ToR aufgeführt, sind dafür die jeweiligen Leistungsscheine einzureichen. Die Notenumrechnung erfolgt anhand einer Tabelle (bitte anfragen bei erasmus@geo.fu-berlin.de). Wenn unklar ist, wie bestimmte Noten umgerechnet werden sollen oder wie viele Leistungspunkte eingetragen werden, sollte die Entscheidung dessen in Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss erfolgen. Die zuständigen Prüfungsausschüsse sind hier zu finden.
2. Das ausgefüllte Anrechnungsformular wird zusammen mit dem ToR an den jeweiligen Prüfungsausschuss geschickt. Das OLA/LA kann ggf. als Nachweis über die vereinbarte Anrechnung mitgeschickt werden.
3. Der Prüfungsausschuss unterschreibt das Formular.
4. Das unterschriebene Anrechnungsformular muss eigenständig* an das Prüfungsbüro der Geowissenschaften geschickt werden. Dort werden die Leistungen im CM eingetragen. Daraufhin erscheinen die im Ausland erbrachten Leistungen auf der Leistungsübersicht der FU.
*Gelegentlich leitet der Prüfungsausschuss das unterschriebene Dokumente direkt selbst an das Prüfungsbüro weiter. Das ist aber nicht die Regel.
Die Regularien der FU sehen vor, dass mindestens 15 LP belegt werden müssen. Laut einer neuen Regelung müssen diese 15 LP auch bestanden werden. Achtung: Einige Partneruniversitäten setzen die Mindestanzahl an zu absolvierenden Leistungspunkte bei z.B. 20 oder 30 LP an. Dies muss vor der Kurswahl in Erfahrung gebracht werden, da in diesen Fällen die Anforderungen der Partneruniversitäten zu beachten sind.