Prüfungsausschüsse
Der jeweilige Prüfungsausschuss ist zuständig für die Feststellung ordnungsgemäßer Leistungen, die Anrechnung von Leistungen, Die Organisation zur Abnahme von Prüfugsleistungen, die Bestellung von Prüferinnen oder Prüfern, sowie Beisitzerinnen oder Beisitzern, die Entscheidung über die Zulassung zu Prüfungsleistungen, sowie die Feststellung des Vorliegens der geforderten Prüfungsleistungen für den Studienabschluss in dem jeweiligen Studiengang oder für ein Modulangebot oder Modul.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften eingehalten werden und wirkt auf die Angemessenheit der Studien- und Prüfungsanforderungen und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards hin.
Die Übersicht zu den Mitgliedern des jeweiligen Prüfungsausschusses, sowie die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den u.g. Seiten der Prüfungsausschüsse.