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Prüfungsberechtigung Abschlussarbeiten

Wer ist prüfungsberechtigt zur Begutachtung/Bewertung meiner Abschlussarbeit?

Die Bewertung von Abschlussarbeiten erfolgt grundsätzlich durch Hochschullehrer*innen (Privatdozierende und Professor*innen) sowie promovierte Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Geowissenschaften. Der*Die Betreuer*in muss immer dem jeweiligen Institut Ihres Studiengangs angehören.

  1. Bei Bachelorarbeiten müssen die begutachtenden Personen mind. promoviert sein.
  2. Bei Masterarbeiten muss mindestens eine begutachtende Person Hochschullehrer*in bzw. eine hauptberuflich tätige Lehrkraft (Privatdozent*in, S-Professor*innen oder Außerplanmäßige Professor*in), die zu selbstständiger Lehre berechtigt sind, sein.

Achtung: befristet beschäftigte wissenschaftliche MItarbeiter (Post-Docs) dürfen bei Masterarbeiten nur als Erstgutachter fungieren, wenn

a) die Fertigstellung der Arbeit innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt (Abgabefrist bei Anmeldung der Arbeit ist innerhalb der Vertragslaufzeit) und

b) das zweite Gutachten von einer Hochschullehrer*in bzw. einer hauptberuflich tätigen Lehrkraft (Privatdozent*in, S-Professor*innen, Außerplanmäßige Professor*in – mit der Berechtigung zu selbstständiger Lehre) erstellt wird, und somit die Regelungen für Prüfungsberechtigte für Masterarbeiten eingehalten wird.

Hinweise zu externen Zweitgutachter*innen

  • externe Zweitgutachter*innen, die im Angestelltenverhältnis mit einer Universität/Forschungseinrichtung stehen und Lehre ausüben, können Bachelor- und Masterarbeiten begutachten; die Angaben zu den Zweitgutachter*innen sind im Anmeldeformular für Abschlussarbeiten vollständig anzugeben; weitere Unterlagen o.ä. sind nicht erforderlich
  • externe Zweitgutachter*innen, die in keinem Angestelltenverhältnis mit einer Universität/Forschungseinrichtung stehen, erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Begutachtung von Abschlussarbeiten
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