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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Geben Sie bei allen Vorgängen bitte immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Matrikelnummer an!


Es wurden alle erforderlichen Eintragungen durch die Dozierenden in Campus Management vorgenommen, warum wird das Modul jedoch nicht als abgeschlossen angezeigt?

Der Modulabschluss im Campus Management läuft in der Regel am Wochenende, das heißt nach dem Wochenende sollten die Module als abgeschlossen angezeigt werden. Sollte sich das Modul auch nach zwei Wochen nicht abgeschlossen haben, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, des vollständigen Modultitels und einer kurzen Problembeschreibung per E-Mail mit (geopruef@zedat.fu-berlin.de).


Werden meine eingereichten Leistungsnachweise und Anrechnungen in Campus Management eingetragen?

Ja. Module, die Sie an anderen Universitäten für den Affinen Bereich oder als Wahlpflichmodule absolviert und per Leistungsnachweis bei uns eingereicht haben, werden in Campus Management mit Note und Leistungspunkten verbucht. Die genaue Angabe des Modultitels ist in diesen Fällen allerdings leider nicht möglich.

Module, die Sie an der Freien Universität belegen, werden vom anbietenden Fachbereich in Campus Management für Sie freigeschalten und Sie können sich hierfür regulär innerhalb der Anmeldezeiträume zu Beginn eines Semesters anmelden (siehe hierzu auch den Punkt "Affine Module/Modulpakete").

Was ist eine Anerkennung bzw. Anrechnung?

Anerkennung: Leistungen und Kompetenzen, die in einem anderen Studiengang an der Freien Universität Berlin oder einer anderen Hochschule erbracht bzw. erworben wurden, werden grundsätzlich anerkannt. Voraussetzung ist, dass keine wesentlichen Unterschiede zu den erworbenen Kompetenzen (Lernergebnissen), für welche die Anerkennung erfolgen soll, bestehen (vgl. § 23a (1) BerlHG). Leistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht wurden, werden anerkannt, sofern zwischen den erworbenen und den vorgesehenen Kompetenzen Gleichwertigkeit besteht (vgl. §7 RSPO).

Anrechnung: bezieht sich auf außerhochschuliche Leistungen (z.B. aus einer Berufsausbildung). Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten werden angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll. Außerhochschulisch erworbene Leistungen und Kompetenzen sind bis zu einem Umfang von 50 Prozent der aufgrund der Studien- und der Prüfungsordnung für einen Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte anrechenbar, sofern zwischen den erworbenen und den vorgesehenen Kompetenzen Gleichwertigkeit besteht (vgl. §7 RSPO).
Leistungen und Kompetenzen dürfen in einem Studiengang nur einmal anerkannt bzw. angerechnet werden.

Welches Ziel haben Anerkennung und Anrechnung?

Das Hauptziel ist es, bereits erworbene nachweisbare Kompetenzen nicht erneut erbringen zu müssen. Anlass für Anerkennungen ergibt sich z. B. bei einem Fach- oder Ortswechsel oder bei der Rückkehr aus einem Auslandsstudium. Ziel ist es zu verhindern, dass sich Studienzeiten verlängern. Anlass für Anrechnungen ergeben sich bei der Aufnahme eines Studiums mit zuvor erworbenen einschlägigen beruflichen (außerhochschulischen) Kompetenzen. Ziel ist der Ersatz einzelner Leistungen, was zu einer Verkürzung der Studiendauer, dem Zugang zu Studiengängen oder zur Reduzierung der Arbeitsbelastung führen kann.

Wie verfahre ich mit Leistungen, die ich an anderen Universitäten, Fachbereichen oder im Ausland erbracht habe?

Leistungen, die Sie nicht am Fachbereich Geowissenschaften erbracht haben und die folglich nicht in Campus Management angemeldet wurden, müssen Sie sich anerkennen bzw. anrechnen lassen. Studierende haben eine Mitwirkungspflicht, d.h. sie sind verpflichtet, in kooperativer Weise mitzuwirken. Grundsätzlich gilt, dass die eingereichten Unterlagen so aussagekräftig sein müssen, dass der Prüfungsausschuss allein auf ihrer Grundlage entscheiden kann, ob eine Anerkennung bzw. Anrechnung möglich ist. So muss sich aus den Unterlagen die erworbene Kompetenz (Lernergebnisse), das Niveau, der Workload, das Profil, die Herkunftsinstitution und Ähnliches ergeben.
Studierende müssen die erbrachte Qualifikation durch entsprechende Nachweise belegen. Diese Pflicht beinhaltet auch, richtige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und maßgebliche Informationen nicht zu unterschlagen. Die erbrachten Leistungen müssen durch das Original eines entsprechenden Leistungsnachweises belegt werden.

Bitte füllen Sie das Formular zur Anerkennung von Leistungen aus und legen dieses zusammen mit den entsprechenden Leistungsnachweisen oder einem Transcript of Records dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden vor. Dieser rechnet Ihnen die erbrachten Leistungen auf das entsprechende Modul Ihres Studiengangs oder den affinen Bereich an. Anschließend reichen Sie das Formular sowie die Original-Leistungsnachweise (Achtung: keine Kopien!) im Studien- und Prüfungsbüro ein, damit wir diese für Sie in Campus Management verbuchen können. Gerne können Sie die Unterlagen per E-Mail an uns senden: geopruef@zedat.fu-berlin.de . Bitte die Unterlagen nicht doppelt einreichen bzw. nicht mehrfach per E-Mail senden!

Bitte beachten Sie: Gerade bei Auslandsaufenthalten oder Modulen, die nicht im Rahmen des Hochschulverbundes von TU, HU und FU erbracht wurden, ist es sinnvoll, die Anrechenbarkeit bereits im Vorfeld mit Ihrem Fachverantwortlichen abzuklären. Der Anrechnung liegt immer eine fachliche Einschätzung zugrunde, die die Äquivalenz der erbrachten Leistung mit den Anforderungen der im eigenen Studiengang erforderlichen Leistungen bescheinigt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Besonders im affinen Bereich kann eine Beratung zudem hilfreich sein, um das für den eigenen Werdegang passende Modul(-angebot) ausfindig zu machen.

Was kann anerkannt bzw. angerechnet werden?

Gleichwertige Leistungen, die in einem anderen Studiengang an der Freien Universität Berlin, in einem Studiengang an einer anderen Hochschule oder einer rechtlich gleichgestellten Einrichtung in Deutschland oder an einer anerkannten Hochschule im Ausland erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt. Dies gilt auch für Bachelor- oder Masterarbeiten. Leistungen aus einem Auslandsaufenthalt, die zuvor im Rahmen eines Learning Agreement oder einer ähnlichen verbindlichen Vereinbarung festgelegt worden sind, werden grundsätzlich anerkannt. Kriterien für die Feststellung der Unterschiede bzw. der Prüfung der Gleichwertigkeit können die Qualität, die Niveaustufe (Bachelor bzw. Master), die erworbenen Kompetenzen, der Workload und die Passgenauigkeit der Leistungen zum Qualifikationsziel gemäß dem zugehörigen Paragraphen in der betreffenden Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs sein. Kompetenzen, die außerhalb einer Hochschule erworben wurden müssen gleichwertig zu der Leistung sein, für welche die Anrechnung erfolgen soll (s.o.).

Was passiert mit dem Antrag?

Bei der Entscheidungsfindung werden die mit der anzuerkennenden bzw. anzurechnenden Leistung nachgewiesenen Kompetenzen mit den Anforderungen des Studiengangs an der Freien Universität Berlin inhaltlich abgeglichen. Es erfolgt eine individuelle und keine schematische Prüfung. Dabei ist also kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Sofern kein wesentlicher Unterschied festgestellt wird bzw. die Gleichwertigkeit der Kompetenzen / Leistungen gegeben ist, werden die Leistungen auf Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt bzw. angerechnet, die im Rahmen des von der*dem Antragstellenden betriebenen Studiums verlangt werden.
Sind die Unterschiede allerdings wesentlich, so dass sie den Erfolg der*des Studierenden bei der Fortsetzung des Studiums gefährden würden oder ist keine Gleichwertigkeit gegeben, wird die Leistung nicht anerkannt bzw. angerechnet. Die Beweislast liegt beim Prüfungsausschuss, der die Nichtanerkennung oder Nichtanrechnung schriftlich begründen muss.

Welche Note für anerkannte / angerechnete Leistungen?

Werden Leistungen anerkannt oder angerechnet, werden die Noten – soweit die Notensysteme vergleichbar sind – übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen. Sofern für ausländische Hochschulen geeignete ECTS-Einstufungstabellen in den Prüfungsordnungen vorliegen, erfolgt die Notenumrechnung grundsätzlich anhand dieser Tabellen. Bei unvergleichbaren Notensystemen oder Modulen ohne Modulprüfung wird der Vermerk ‚bestanden‘ aufgenommen. Eine Kennzeichnung der Anerkennung im Zeugnis oder einer Zeugnisergänzung ist zulässig, bei Anrechnung verpflichtend (vgl. §7(3) RSPO).

Affine/Interdisziplinäre Module, sind Module die außerhalb des eigenen Studienganges belegt werden und somit fachfremd sind. Sie dürfen an keiner Einrichtung stattfinden, die dem Studiengang angehört (z. B. Studierenden aus den Geographischen Wissenschaften dürfen keine Module an Geographischen Einrichtungen belegen). Bachelorstudierende können sich ABV-Module nicht für den affinen Bereich anrechnen lassen. Das ABV-Modul "Wetterinformationen im operationellen Umfeld" kann ab dem SoSe 2024 ausschließlich für den ABV-Bereich absolviert werden - eine Anrechnung für den affinen Bereich ist nicht möglich.

Wie kann man Module für den affinen/interdisziplinären Bereich an anderen Fachbereichen der Freien Universität Berlin buchen?

Module aus Studiengängen anderer Fachbereiche können über das entsprechende Prüfungsbüro gebucht werden. Ausnahmen sind die Fachbereiche Politik- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Geschichts- und Kulturwissenschaften (Siehe unten).

Module aus Studiengängen des Fachbereichs Geowissenschaften können bei freien Plätzen über die zuständige Kollegin für Campus Management des Fachbereichs Geowissenschaften gebucht werden.

Für die Fachbereiche Politik- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Geschichts- und Kulturwissenschaften gibt es bereitgestellte Kontingente. Bachelorstudierenden können Module aus allen drei Bereichen und Masterstudierende nur aus dem Fachbereich der Geschichts- und Kulturwissenschaften wählen.

Die Wahl des Bereiches erfolgt über ein Kontaktformular in gesonderten Anmeldezeiträumen (vom 07.08. bis 03.09.2023, Plätze werden nur einmal im Jahr vergeben) an dieser Stelle auf unserer Homepage. Es werden nur Studierende betrachtet, die sich innerhalb des dort angegebenen Zeitraums anmelden. Da die Kontingente begrenzt sind, werden diese nach Ende des Anmeldezeitraums ggf. per Losverfahren verteilt. Zu beachten ist, dass über das Kontakformular nur ein Bereich gewählt werden kann (entweder Politik- und Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften oder Geschichts- und Kulturwissenschaften). Eine Mehrfachwahl ist nicht möglich. Für ein weiteres Fach muss das Kontaktformular erneut ausgefüllt werden. Die jeweiligen Studierenden werden durch das Studien- und Prüfungsbüro Geowissenschaften an die jeweiligen Fachbereiche gemeldet. Sobald diese den Vorgang verarbeitet haben, können sich die Studierenden regulär über Campus Management für die im jeweiligen Modulpaket enthaltenen Kurse anmelden.

Von der Belegung von Modulen an diesen Fachbereichen der Freien Universität außerhalb der Modulvereinbarungen ist abzusehen!

 

Übersicht über die vereinbarten Plätze an anderen Fachbereichen:

FB Geschichts- und Kulturwissenschaften
30-LP-Modulpaket eines Studiengangs möglich (die enthaltenen Module finden Sie in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs als 30 LP Nebenfach):
Chinastudien, Geschichte und Kultur des Vorderen Orients, Japanstudien, Klassische Archäologie, Koreastudien, Prähistorische Archäologie, Religionswissenschaften oder Vorderasiatische Archäologie
, Geschichte (max. 5 Plätze für Bachelorstudierende)

Folgende Module stehen im Fach Geschichte zur Auswahl: Theorie, Methode und Geschichte der Geschichtswissenschaft, Einführung in die Alte Geschichte, Einführung in die Geschichte des Mittelalters, Einführung in die Geschichte der Frühen Neuzeit, Einführung in die Neueste Geschichte

Anzahl der zu vergebenden Plätze:

  • 25 Plätze für Bachelorstudierende der Geographischen Wissenschaften
  • 5 Plätze für Masterstudierende der Geographischen Entwicklungsforschung (max. 15 LP)

Masterstudierenden werden einzelne Module aus den Masterstudiengängen des FB GeschKult zur Verfügung gestellt. Sie erhalten kein 30-LP-Paket aus den Bachelorangeboten. Daher teilen Sie uns bitte Ihre direkten Modulwünsche bei der Anmeldung mit.

Im Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften haben Sie darüberhinaus die Möglichkeit, einzelne Module  anzumelden sofern der jeweilige Dozent Ihrer Teilnahme zugestimmt hat (Bitte beachten: Seit dem WiSe 2021/2022 gilt das nicht mehr für das Fach Geschichte). Die Anmeldung erfolgt ganz einfach per Formular: https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/bachelor/affiner_Studienbereich/index.html

 

FB Politik- und Sozialwissenschaften
Politikwissenschaft

In diesem Rahmen können die Studierenden des FB Geowissenschaften maximal 30 Leistungspunkte (3 Module) absolvieren.

Folgende Module stehen zur Verfügung:

  • Regionale Politikanalyse (bestehend aus zwei Proseminaren)10 LP 
  • Politik im europäischen Mehrebenensystem (bestehend aus zwei Proseminaren) 10 LP
  • Internationale Beziehungen (bestehend aus Vorlesung und Proseminar)10 LP    
  • Globales Regieren (bestehend aus zwei Proseminaren) 10LP

Es stehen 17 Plätze für Bachelorstudierende des Fachbereichs Geowissenschaften zur Verfügung

 

FB Wirtschafswissenschaft
Volkwirtschaftslehre, Statistik, Ökonometrie (die enthaltenen Module finden Sie in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs als 30 LP Nebenfach)

Es stehen 10 Plätze für Studierende der Geographischen Wissenschaften zur Verfügung


Was ist zu beachten, wenn ich Module für den affinen/interdisziplinären Bereich an anderen Universitäten absolviere?

Wichtig ist, dass nach Abschluss des Moduls ein entsprechender Leistungsnachweis durch die Universität (bzw. den/die Dozenten/Dozentin) ausgestellt wird. Dieser muss den Namen des Moduls, die Leistungspunkte und die Note bzw. einen Vermerk, ob das Modul bestanden ist, enthalten. Die Anrechnung erfolgt über den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden unter Vorlage des Anrechnungsformulars. Formular und Originale der Leistungsnachweise reichen Sie anschließend zur Verbuchung im System im Prüfungsbüro ein. Ausgenommen sind Leistungen, die an Berliner Hochschulen erbracht wurden. Hier können die Nachweise einfach im Studien- und Prüfungsbüro eingereicht werden. 


Wer muss das Formblatt 5 für das BAföG-Amt ausfüllen?

Sie können sich an die Vorsitzenden (oder ihre Stellvertreter) des Prüfungsausschusses wenden. Bitte legen Sie ihnen alle Leistungen (z. B. Ausdruck aus dem Campus Management), die Sie bis zu diesem Zeitpunkt erbracht haben, vor. Eine Einschätzung der Studiendauer ist durch das Studien- und Prüfungsbüro Geowissenschaften nicht möglich.


Wer muss das Formular für einen Studienkredit der KfW oder des Studentenwerkes ausfüllen?

Diese beiden Formulare werden durch das Studien- und Prüfungsbüro Geowissenschaften ausgefüllt. Sie können während der Sprechstunde abgegeben werden. Die Bearbeitung beträgt durchschnittlich 1 Woche. Wir schicken es Ihnen ausgefüllt per Post zu.

Wie beantrage ich eine Leistungsübersicht (2/3-Bescheinigung)?

Falls alle Ihre Leistungen ordnungsgemäß in Campus Management verbucht sind, erhalten Sie eine offizielle Leistungsübersicht jederzeit ganz problemlos in unserer Sprechstunde. Diese wird aus CM generiert und unmittelbar gedruckt. Bitte vergessen Sie hierfür nicht, Ihren Studierendenausweis mitzubringen!

Falls nicht alle Leistungen in Campus Management verbucht sind bzw. dort nicht alle Module mit dem korrekten Modultitel aufgeführt werden, müssen Sie eine manuell erstellte Leistungsübersicht bei uns beantragen. Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an geopruef@zedat.fu-berlin.de mit Ihrem Anliegen und Ihrer aktuellen Adresse. Wir erstellen dann eine Übersicht aus den uns in Ihrer Akte vorliegenden Leistungsscheinen und den in CM verbuchten Leistungen. Nach Fertigstellung erhalten Sie die Leistungsübersicht per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.

ACHTUNG!!! Bitte stellen Sie sicher, dass uns alle Leistungsnachweise, die Sie auf der Leistungsübersicht haben möchten, auch tatsächlich vorliegen und vergewissern Sie sich, dass Ihre Module in CM vollständig abgeschlossen sind. Wir können nur "grüne" Module für eine offizielle Leistungsübersicht verarbeiten.


Ich benötige eine Pflichtpraktikumsbescheinigung, wo bekomme ich diese her?

Der Nachweis, dass es sich bei Ihrem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, wird vom Studien- und Prüfungsbüro Geowissenschaften ausschließlich für Bachelorstudierende erstellt. Sie erhalten die Pflichtpraktikumsbescheinigung in unserer Sprechstunde oder auf Anfrage per E-Mail. Da wir diese nur einmalig ausstellen dürfen (als Teil Ihres Studiums gilt schließlich nur ein Praktikum als Pflichtpraktikum), benötigen wir auf dem Formular Ihre Unterschrift für den Erhalt der Bescheinigung. 


Werden Leistungsübersichten auch auf Englisch ausgestellt?

Das Übersetzungsbüro der FU Berlin bietet die Möglichkeit der Übersetzung von Leistungsübersichten an. Unter folgendem Link finden Sie entsprechende Informationen:

https://www.fu-berlin.de/sites/translations/pm_transcripts/index.html

Benötigen Sie eine englische Leistungsübersicht senden Sie bitte eine E-Mail an geopruef@zedat.fu-berlin.de mit Ihrer Matrikelnummer sowie dem Namen und dem Land der Gasthochschule. Die Bearbeitung dauert im Schnitt 2 - 3 Wochen. Sollte es dringender benötigt werden, geben Sie bitte den letztmöglichen Zeitpunkt an, zu dem Sie die Übersetzung benötigen. 

Wie erfolgt die Exmatrikulation?

Die Exmatrikulation erfolgt über die Studierendenverwaltung (nicht das Prüfungsbüro!) durch Einreichen des entsprechenden Formulars. Alle Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/exmatrikulation/index.html

Ab wann kann ich mich exmatrikulieren?

Sie können sich exmatrikulieren sobald keine Module mehr in Campus Management angemeldet werden müssen. Da gemäß § 30 Abs. 6  Berliner Hochschulgesetz ein Prüfungsanspruch auch über die Exmatrikulation hinaus besteht, können Sie Prüfungen sogar noch nach bereits erfolgter Exmatrikulation ablegen bzw. Ihre Abschlussarbeit einreichen. Vorraussetzung hierfür ist die Anmeldung zum jeweiligen Modul vor der Exmatrikulation. Bitte bedenken Sie zudem, dass Sie nach der Exmatrikulation nur noch wenige Wochen Zugriff auf Ihren Zedat-Account sowie Campus Management haben. Dies bedeutet nicht, dass Ihr Noten- und Punktekonto gelöscht wird. Ihre Dozentinnen und Dozenten können natürlich weiterhin Ihre Noten erfassen und wir können auf Anfrage jederzeit Leistungsübersichten erstellen.

Muss ich mich aktiv exmatrikulieren oder erfolgt dies irgendwann automatisch?

Das Prüfungsbüro meldet mehrmals im Semester die erfolgten Abschlüsse an die Studierendenverwaltung. Wenn sich der/die Studierende nicht bereits aktiv exmatrikuliert hat, erfolgt für die gemeldeten Abschlüsse die Exmatrikulation von Amts wegen zum Ende des jeweils laufenden Fachsemesters - entsprechend der bereits gezahlten Semestergebühren. Da zukünftige Arbeitgeber oder Universitäten im Rahmen eines konsekutiven Studiums allerdings mitunter die Exmatrikulationsbescheinigung sehen wollen, ist es unbedingt ratsam (und unaufwändig), die Exmatrikulation aktiv bei der Studierendenverwaltung zu beantragen. Die Exmatrikulation kann auf das Ende des laufenden Fachsemesters datiert werden oder auf einen bestimmten Stichtag. Sie erhalten dann einen offiziellen Ausdruck mit allen Studienzeiten und -daten als Beleg, dass Sie keinen Studierendenstatus mehr besitzen - bei der Exmatrikulation von Amts wegen erhalten Sie nur das Schreiben "fliegt raus weil nicht bezahlt" ;).

Ich möchte meine Bachelor-/Masterarbeit anmelden, was muss ich beachten?

Für die Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit müssen Sie das entsprechende Formular bei uns einreichen. Das Formular muss sowohl von Ihnen als auch Ihrem*r Erstgutachter*in im Original unterschrieben sein und den genauen Titel der Arbeit beinhalten (Änderungen des Titels können später nur noch per Antrag erfolgen!). Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Daher muss das Anmeldeformular vom jeweiligen Prüfungsausschuss genehmigt werden. (https://www.geo.fu-berlin.de/fachbereich/gremien/pruefungsausschuesse/index.html) Hierfür müssen Sie sich an den Prüfungsausschuss Ihres jeweiligen Studienganges wenden und um eine Genehmigung bitten (Unterschrift und Datum vom Prüfungsausschuss). Das vollständig ausgefüllte Formular kann dann digital per E-Mail eingereicht werden. Das Abgabedatum der Abschlussarbeit wird Ihnen dann per E-Mail von uns mitgeteilt. Alle Angaben zur Arbeit wie Titel, Gutachter und Abgabedatum können Sie durch klicken auf das Druckersymbol rechts neben dem Modultitel im Noten- und Punktekonto einsehen.

Bitte achten Sie darauf, dass das Anmeldeformular komplett ausgefüllt ist. Auch der Zweitgutachter muss auf dem Formular bereits angegeben werden. Bei der Wahl eines* externen Zweitgutachters*in muss auch die zweite Seite ausgefüllt werden.

ACHTUNG: Die Bachelor/Masterarbeit muss auf jeden Fall vor der Exmatrikulation aus dem jeweiligen Studiengang angemeldet werden!

Was ist beim Schreiben der Abschlussarbeit zu beachten?

1. Der Einsatz von KI-basierten Systemen und Tools (z.B. ChatGPT oder Übersetzungsprogrammen) ist nicht zulässig.

2. Sofern in der Studien- und Prüfungsordnung keine konkreten Formatierungsvorgaben geregelt sind, gibt es auch keine Vorgaben. Gerne können Sie aber mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin darüber sprechen, ob von dort irgendwelche Dinge zu beachten sind.

Was ist bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit durch Krankschreibung zu beachten?

Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus. Es muss durch den/die Arzt/Ärztin bestätigt werden, dass eine Studier- und Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Krankschreibungen sind rechtzeitig vor Abgabetermin (!) im Original im Studien- und Prüfungsbüro Geowissenschaften einzureichen - gerne natürlich postalisch. Nach Prüfung und Bearbeitung wird der neue Termin in Campus Management vermerkt. Im Einzelfall kann ein amtsärztliches Attest gefordert werden.

Wie kann ich meine Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit verlängern?

Bei Verzögerungen aufgrund von fachlichen Gründen, benötigen wir einen formlosen Antrag mit Nennung des Verlängerungsgrundes und der Verlängerungsdauer. Der Antrag muss sowohl vom Antragssteller als auch vom Betreuer unterschrieben sein. Der/die Betreuer/in stimmt der Verlängerung damit zu. Die Verlängerungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges. Die gewünschte Verlängerungsdauer wird im Antrag genannt und durch den Prüfungsausschuss bewilligt oder abgelehnt. Nach Genehmigung erhalten wird der neue Termin in Campus Management hinterlegt.

ACHTUNG: Da der Antrag auf Verlängerung vom jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden geprüft und genehmigt werden muss, reichen Sie den Antrag bitte rechtzeitig vor dem Abgabedatum der Arbeit ein. Bitte vergessen Sie nicht auf dem Antrag Ihre Matrikelnummer anzugeben.

Wie, wann und wo kann eine Abschlussarbeit eingereicht werden?

Die Abschlussarbeit darf nicht vorher an die Gutachter per E-Mail gesendet werden, da sie erst bewertungsfähig ist, wenn sie bei uns eingereicht wurde. Die Abschlussarbeit ist erst offiziell eingereicht, wenn sie bei uns im Prüfungsbüro eingegangen ist. Die Verteidigung darf erst stattfinden, wenn die Abschlussarbeit mindestens bestanden ist. Die Bewertung der Abschlussarbeit kann auch erst erfolgen, wenn die Abschlussarbeit den Gutachtern offiziell vorliegt.

Alle Abschlussarbeiten müssen ausschließlich im Studien- und Prüfungsbüro in 3-facher, gebundener Form eingereicht werden. Gebunden bedeutet, dass keine Seite mehr entnommen bzw. hinzugefügt werden kann. Zusätzlich wird eine elektronische Version auf CD oder USB-Stick benötigt. Die Abgabe erfolgt innerhalb der angegebenen Sprechzeiten Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr. Fällt der Abgabetermin auf einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.

Wer ist prüfungsberechtigt zur Begutachtung/Bewertung meiner Abschlussarbeit?

Die Bewertung von Abschlussarbeiten erfolgt grundsätzlich durch Hochschullehrer (Privatdozenten und Professoren) sowie promovierte Mitarbeiter. Der*Die Betreuer*in muss immer dem jeweiligen Institut Ihres Studiengangs angehören.

  1. Bei Bachelorarbeiten müssen die begutachtenden Personen mind. promoviert sein.
  2. Bei Masterarbeiten muss mindestens eine begutachtende Person Hochschullehrer*in bzw. eine hauptberuflich tätige Lehrkraft (Privatdozent oder apl. Prof.), die zu selbstständiger Lehre berechtigt sind, sein.

Achtung: befristet beschäftigte wissenschaftliche MItarbeiter (Post-Docs) dürfen bei Masterarbeiten nur als Zweitgutachter fungieren.

Externe Zweitgutachter sind auf dem Antrag auf Bachelor-/Masterarbeit inklusive der vollständigen Adressdaten anzugeben (2. Seite des Formulars). Bei externen Zweitgutachtern, die im Angestelltenverhältnis mit einer Unisversität oder Forschungseinrichtung stehen, werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Für externe Zweitgutachter, die in keinem Angestelltenverhältnis mit einer Universität oder Forschungseinrichtung stehen, muss ein Antrag auf Sondergenehmigung beantragt werden. Dafür werden folgende Unterlagen an das Prüfungsbüro (geopruef@zedat.fu-berlin.de) gesendet:

1. Lebenslauf des*der Zweitgutachters*in

2. Erstgutachter*in muss formlose Begründung schreiben, wieso genau der*die Zweitgutachter*in gewählt wird

Wie kann ich meine Zeugnisdokumente beantragen?

Die Beantragung der Zeugnisdokumente kann jederzeit erfolgen, Sie müssen dafür lediglich den "Antrag auf Studienabschluss" bei uns einreichen. Das entsprechende Formular finden Sie entweder auf unserer Homepage oder vor dem Studien- und Prüfungsbüro Geowissenschaften. Am besten, Sie reichen den "Antrag auf Studienabschluss" bereits bei der Abgabe der Abschlussarbeit mit ein oder kurz bevor Sie Ihre letzten Leistungen abschließen.

ACHTUNG!!! Der Antrag auf Studienabschluss hat zunächst nichts mit der Exmatrikulation zu tun, er ist für uns das Zeichen, dass Sie Ihren Studiengang abschließen möchten. Die Exmatrikulation erfolgt bei der Studierendenverwaltung und markiert Ihr endgültiges Ausscheiden aus der Freien Universität Berlin.

Wie viel Zeit wird die Erstellung der Zeugnisunterlagen in Anspruch nehmen?

Es werden ca. 4 Wochen benötigt, um die Zeugnisdokumente zu erstellen und die nötigen Unterschriften vom Dekan und dem/der (stellvertr.) Prüfungsausschussvorsitzenden einzuholen. In der vorlesungsfreien Zeit kann die Bearbeitungszeit je nach Verfügbarkeit ggf. variieren. Sobald die Unterlagen fertiggestellt sind, erhalten Sie eine E-Mail von uns. Die Zeugnisdokumente können dann innerhalb der Sprechzeiten im Studien- und Prüfungsbüro Geowissenschaften abgeholt werden.

Sollten Sie - etwa als Nachweis zur weiteren Immatrikulation im befristeten Master o.ä. - eine kurzfristige Bescheinigung über den Abschluss benötigen, beantragen Sie bitte eine Bescheinigung über den Leistungsstand. Sofern alle Ihre Leistungen in CM erfasst sind, enthält diese alle nötigen Angaben zum Studienabschluss. Sobald wir Ihren Abschluss im System gesetzt haben, kann das auch die Studierendenverwaltung sehen. Falls notwendig, müssen Sie Ihr Zeugnis bei der Studierendenverwaltung nachreichen.

Wie bekomme ich englische Übersetzungen meiner Zeugnisunterlagen?

Englische Übersetzungen der Zeugnisunterlagen werden standardmäßig mit den deutschen Unterlagen ausgehändigt. Gemäß der Prüfungsordnungen werden englische Versionen von Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement erstellt. Das Transcript kann leider bislang nicht auf Englisch generiert werden. Hierfür müssten Sie sich wiederum an externe Übersetzungseinrichtungen wenden.

Sie erhalten eine beglaubigte Version von Zeugnis und Urkunde auf Anfrage unter Angabe Ihrer aktuellen Adresse ausgehändigt.

Bitte beachten Sie, dass wir nur die Abschlussdokumente beglaubigen können, die auch von uns erstellt wurden.

Welchen Einfluss haben die Maßnahmen der Universität zur Eindämmung des COVID-19-Virus auf Prüfungen/Zeugnisunterlagen am Fachbereich Geowissenschaften?


Alle Informationen zu Prüfungsverfahren auf einen Blick

https://www.fu-berlin.de/sites/coronavirus/faq/index.html

   

Prüfungen

Prüfungen dürfen unter Einhaltung der 3G-Regel und der Hygienemaßnahmen auch wieder in Präsenz stattfinden.

      

Bachelor- und Masterarbeiten

Anmeldung von Abschlussarbeiten können per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf, dass das Formular vollständig ausgefüllt und von Ihnen und Ihrem/Ihrer Betreuer/in unterschrieben ist.

Nach Zustimmung des Prüfungsauschusses erfolgt die Verbuchung in Campus Management, hiermit ist die Arbeit offiziell angemeldet. Sie erhalten den Abgabetermin per E-Mail. Alle Angaben zu Thema, Abgabedatum und Prüfern können Sie Ihrem Noten- und Punktekonto entnehmen (Druckersymbol rechts).

      

Mündliche Verteidigung von Bachelor- und Masterarbeiten

Sofern ein mündlicher Teil der Abschlussarbeit vorgesehen ist, kann diese Prüfung unter Einhaltung der 3G-Regel und der Hygienebestimmungen in Präsenz durchgeführt werden. Bei steigenden zahlen wird aber IMMER eine digitale Prüfung empfohlen! Bitte stimmen Sie den Ablauf im Vorfeld mit Ihren Prüfern ab. Nach Absolvierung der Prüfung leiten uns Ihre Prüfer das entsprechende Gutachten zur Notenerfassung weiter.

   

Zeugnisunterlagen

Die Erstellung Ihrer Unterlagen erfolgt wie gehabt unmittelbar nach Erfassung der letzten Leistung - vorausgesetzt Sie haben den Antrag auf Studienabschluss eingereicht. Diesen schicken Sie uns bitte als Scan per E-Mail mit Ihrer Unterschrift zu. Nach Fertigstellung Ihrer Zeugnisunterlagen erhalten Sie eine E-Mail. Die fertigen Zeugnisunterlagen können während der Sprechstunde abgeholt werden. Generell ist die Bearbeitungszeit zur Erstellung der Zeugnisunterlagen abhängig von der Verfügbarkeit der für die Unterschriften notwendigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse und des Dekanats.


(Wir haben hierauf auch keinen Einfluss, ehrlich ;))

 

Sollten Sie für Bewerbungen oder Rückmeldung etc. eine Bescheinigung über Ihren Abschluss benötigen, können Sie diese gerne per E-Mail anfordern. Bitte verwenden Sie hierfür Ihren Zedat-Account, auch der Versandt erfolgt ausschließlich an den Zedat-Account.


Leistungsübersichten und sonstige Bescheinigungen

Leistungsübersichten und sonstige Bescheinigungen erhalten Sie digital per E-Mail, Vorraussetzung hierfür ist, dass Sie uns mit Ihrer Zedat-E-Mail-Adresse unter Angabe Ihrer Matrikelnummer kontaktieren. Der Versand erfolgt ebenfalls ausschließlich an die Zedat-Adresse!

 

Anerkennung von Leistungen

Sollten Sie Leistungen an TU oder HU erbracht haben und möchten diese im affinen oder Wahlbereich einbringen, lassen Sie uns hierfür bitte die entsprechenden Leistungsnachweise postalisch oder per Türbriefkasten als Original zukommen. Bitte machen Sie sich sicherheitshalber immer Kopien oder Fotos Ihrer Unterlagen!

Sollten Sie Leistungen an anderen Universitäten erbracht haben, die somit über die Prüfungsausschussvorsitzenden angerechnet werden müssen, so lassen Sie diesen bitte alle nötigen Unterlagen per E-Mail zukommen. Diese leiten die erfolgte Anrechnung inklusive der Kopien Ihrer Leistungsnachweise zur Verbuchung an uns weiter.


Für alle Studierenden und Studieninteressierten gibt es am Fachbereich viele Möglichkeiten um sich zu informieren. Sowohl vor dem Studium, als auch während der aktiven Studienzeit wird dies besonders empfohlen. Die StudienberaterInnen können dabei helfen, die Schwierigkeiten des Studiums zu meistern und neue Wege in der Wissenschaftlichen Laufbahn aufzuzeigen.

Die Beratungsstellen finden Sie hier.

Verwendung eines selbstgewählten Namens auf Abschlussdokumenten (Abweichung vom amtlichen Namen)
Die wichtigsten Informationen hierzu finden Sie hier.
Den Antrag finden Sie hier.

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