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Exmatrikulation

Wie erfolgt die Exmatrikulation?

Die Exmatrikulation erfolgt über die Studierendenverwaltung (nicht das Prüfungsbüro!) durch Einreichen des entsprechenden Formulars. Alle Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/exmatrikulation/index.html

Ab wann kann ich mich exmatrikulieren?

Sie können sich exmatrikulieren sobald keine Module mehr in Campus Management angemeldet werden müssen. Da gemäß § 30 Abs. 6  Berliner Hochschulgesetz ein Prüfungsanspruch auch über die Exmatrikulation hinaus besteht, können Sie Prüfungen sogar noch nach bereits erfolgter Exmatrikulation ablegen bzw. Ihre Abschlussarbeit einreichen. Vorraussetzung hierfür ist die Anmeldung zum jeweiligen Modul vor der Exmatrikulation. Bitte bedenken Sie zudem, dass Sie nach der Exmatrikulation nur noch wenige Wochen Zugriff auf Ihren Zedat-Account sowie Campus Management haben. Dies bedeutet nicht, dass Ihr Noten- und Punktekonto gelöscht wird. Ihre Dozentinnen und Dozenten können natürlich weiterhin Ihre Noten erfassen und wir können auf Anfrage jederzeit Leistungsübersichten erstellen.

Muss ich mich aktiv exmatrikulieren oder erfolgt dies irgendwann automatisch?

Das Prüfungsbüro meldet mehrmals im Semester die erfolgten Abschlüsse an die Studierendenverwaltung. Wenn sich der/die Studierende nicht bereits aktiv exmatrikuliert hat, erfolgt für die gemeldeten Abschlüsse die Exmatrikulation von Amts wegen zum Ende des jeweils laufenden Fachsemesters - entsprechend der bereits gezahlten Semestergebühren. Da zukünftige Arbeitgeber oder Universitäten im Rahmen eines konsekutiven Studiums allerdings mitunter die Exmatrikulationsbescheinigung sehen wollen, ist es unbedingt ratsam (und unaufwändig), die Exmatrikulation aktiv bei der Studierendenverwaltung zu beantragen. Die Exmatrikulation kann auf das Ende des laufenden Fachsemesters datiert werden oder auf einen bestimmten Stichtag. Sie erhalten dann einen offiziellen Ausdruck mit allen Studienzeiten und -daten als Beleg, dass Sie keinen Studierendenstatus mehr besitzen - bei der Exmatrikulation von Amts wegen erhalten Sie nur das Schreiben "fliegt raus weil nicht bezahlt" ;).

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