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Wechsel in die neue Promotionsordnung

Alle Promovenden, die nach der alten Promotionsordnung zugelassen sind, beenden das Verfahren auch nach der alten Promotionsordnung. Eine Änderung passiert nur auf Antrag durch den Promovenden. Sollte kein formloser Antrag gestellt werden, verbleiben die Promovenden in der alten Promotionsordnung.

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