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Verlängerung der Regelbearbeitungszeit

Sollte die Regelbearbeitungszeit um mehr als 1 Jahr überschritten werden, wird für die weitere Immatrikulation eine Bestätigung der Betreuerin / des Betreuers benötigt. Die Bestätigung muss den Zeitraum der Verlängerung und eine kurze Begründung enthalten und per Post oder E-Mail an das Studien- und Prüfungsbüro gesendet werden.

Für die Verlängerung des Promotionsverfahren benötigen wir eine E-Mail von Ihrer/ Ihrem Betreuer*in, die bestätigt, dass Sie weiterhin an Ihrer Dissertation arbeiten und bis wann das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

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