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Fristen im Promotionsverfahren

Nach der Abgabe der Dissertation sind bis zur Disputation folgende Fristen zu beachten:

  • Der Beschluss für den Einsatz der Gutachter durch den Promotionsausschussvorsitzenden kann 1-2 Wochen dauern
  • Die Fertigstellung der Gutachten dauert in der Regel 6 Wochen
  • die Auslagefrist der Dissertation im Studien- und Prüfungsbüro beträgt 14 Tage nach Eingang der Gutachten bzw. Notenvorschläge
  • die Kommissionsmitglieder entscheiden nach Beendigung der Auslagefrist über die Annahme oder Ablehung der Dissertation
  • Die Disputation darf 10 Tage nach Annahme der Dissertation stattfinden
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