Fristen im Promotionsverfahren
Nach der Abgabe der Dissertation sind bis zur Disputation folgende Fristen zu beachten:
- Der Beschluss für den Einsatz der Gutachter durch den Promotionsausschussvorsitzenden kann 1-2 Wochen dauern
- Die Fertigstellung der Gutachten dauert in der Regel 6 Wochen
- die Auslagefrist der Dissertation im Studien- und Prüfungsbüro beträgt 14 Tage nach Eingang der Gutachten bzw. Notenvorschläge
- die Kommissionsmitglieder entscheiden nach Beendigung der Auslagefrist über die Annahme oder Ablehung der Dissertation
- Die Disputation darf 10 Tage nach Annahme der Dissertation stattfinden