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Einreichung der Dissertation

Die Dissertation muss in 3-facher, gebundener Form im Studien- und Prüfungsbüro eingereicht werden. Für zusätzliche Gutachter (mehr als 2) sind zusätzliche gebundene Exemplare einzureichen.

Neben den gedruckten Exemplaren wird eine elektronische Version auf CD benötigt.

Die Gutachter/innen der Dissertation werden nach der Abgabe durch den Promotionsausschussvorsitzenden durch Beschluss bestimmt. Die gebundene Dissertation darf daher bei der Abgabe keine Angabe zu den Gutachter/innen enthalten. Der Dissertation ist daher ein Extrablatt mit Nennung der Gutachter beizulegen, das nicht in die Arbeit eingebunden ist.

Den Ablauf nach Einreichung der Dissertation finden Sie hier.

Die Dissertation darf nicht vorher an die Gutachter per E-Mail gesendet werden, da sie erst bewertungsfähig ist, wenn sie bei uns eingereicht wurde. Die Dissertation ist erst offiziell eingereicht, wenn sie bei uns im Prüfungsbüro eingegangen ist. Die Bewertung der Dissertation kann auch erst erfolgen, wenn die Dissertation den Gutachtern offiziell vorliegt.
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