Springe direkt zu Inhalt

Sprachnachweise (unbedingt lesen!)

Hinsichtlich der erforderlichen Sprachnachweise sind folgende Aspekte zu beachten:

Bei Universitäten, an denen die Unterrichtssprache ein regionaler Dialekt ist, wie z.B. in Valencia, achten wir aufgrund vorheriger Schwierigkeiten besonders auf die Erfüllung der Sprachanforderungen und setzen diese ggf. höher an (B2 statt B1). Unabhängig von der Universität sind die Anforderungen für Masterstudierende oft etwas höher (B2 oder C1) als für Bachelorstudierende (meistens B1 oder B2). Es ist sinnvoll, sich über Unterstützungsangebote hinsichtlich der Unterrichtssprache an der Partneruniversität zu informieren, z.B. auf Englisch angebotene Unterrichtslektüre, obwohl die Vorlesung in Landessprache gehalten wird.

Hinweis bezüglicher der (Spanisch-)Sprachnachweise: Vom Sprachenzentrum der FU werden, insbesondere vom Bereich für Spanisch, Sprachzertifikate ausgestellt, ohne dass ein Sprachtest absolviert muss. Die Zertifikate werden lediglich auf Basis der Abiturzeugnisse oder anderer zuvor erworbener Dokumente erstellt. Wir informieren Sie hiermit darüber, dass wir Sprachnachweise, die nur auf dem Abiturzeugnis oder anderen älteren Dokumenten beruhen, nicht als Sprachnachweis für die Bewerbung für das Erasmus+ Programm akzeptieren. Es muss für die Bewerbung unbedingt ein Nachweis eingereicht werden, der auf einer aktuellen (nicht älter als zwei Jahre) und tatsächlichen Beurteilung der Sprachkenntnisse basiert.

Wir verweisen zudem auf die Notwendigkeit, sich frühzeitig um den Erwerb eines Sprachnachweises zu kümmern, da die Nachfrage nach Sprachtests am Sprachenzentrum oft sehr groß ist.
osa_banner-FU