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Bibliotheksausweis

Studierende der Freien Universität Berlin

  • Für Studierende der Freien Universität Berlin ist der gültige Studierendenausweis/die Campuscard zugleich Benutzungsausweis in den FU-Bibliotheken. FU-Studierende melden sich im Bibliotheksportal Primo mit dem FU-Account der ZEDAT (Single-Sign-On) an. Benachrichtigungen der Bibliotheken gehen an die offizielle FU-E-Mail-Adresse (ggf. Umleitungen zu anderen Mail-Adressen im ZEDAT-Portal einstellen).

Mitarbeitende der Freien Universität Berlin

  • Mitarbeitende ohne Bibliotheksausweis können sich über das ZEDAT-Portal einen Bibliotheksausweis erzeugen (Abb. 2). Dies gilt nicht für Bibliotheksbeschäftigte sowie Beschäftigte mit Verträgen als studentische Hilfskraft (bitte verwenden Sie zur Ausleihe Ihre Campuscard).
  • Bitte melden Sie sich im ZEDAT-Portal mit Ihrem FU-Account an und gehen auf die Seite https://www.zedat.fu-berlin.de/IntroBeschaeftigte#Bibliotheken. Dort finden Sie unter dem Punkt Bibliotheken den Link zur Erzeugung eines Bibliotheksausweises. Nach ca. 30 Minuten wird der neu erzeugte Ausweis mit dem Bibliothekssystem synchronisiert. Erst danach ist eine Anmeldung und eine Bestellung in Primo möglich. Für die Ausleihe von Medien bringen Sie bitte bei Ihrem ersten Besuch in einer der FU-Bibliotheken Ihren Personalausweis und den Ausdruck des Bibliotheksausweises mit und lassen ihn wie beschrieben laminieren.
  • Bei Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Leihstelle.

Benutzungsausweis für andere Nutzer*innen

  • Nutzer*innen, mit Wohnsitz in Berlin oder im Land Brandenburg erhalten gegen Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung kostenfrei einen Benutzungsausweis.
    Das für die Anmeldung im Bibliotheksportal Primo nötige Passwort besteht in der Regel aus dem Geburtsdatum in der Form TTMMJJ (für ab 2017 ausgestellte Ausweise: TTMMJJ+1. Buchstabe des Namens+!). Der Ausweis berechtigt zur Ausleihe nach Hause.
  • MitarbeiterInnen und Mitarbeiter bekommen einen Benutzungsausweis gegen Vorlage eines Personaldokuments und des Arbeitsvertrages.
  • Gäste ohne Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg erhalten gegen Vorlage eines Personaldokuments kostenfrei einen (Gast-)Benutzungsausweis plus Passwort, der zur Ausleihe in den Lesesaal berechtigt.
  • Jugendliche (16-18 Jahre) erhalten in der Leihstelle einen besonderen Vordruck für die Beantragung eines kostenfreien Benutzungsausweises, den die Erziehungsberechtigten unterschreiben müssen.
  • Benachrichtigungen der Bibliotheken gehen an die angegebene E-Mail-Adresse.

Institutionen

  • Institute, Behörden und Firmen beantragen einen Benutzungsausweis bitte schriftlich. Sie bekommen dann alle nötigen Unterlagen zugesandt.

Verlust des Benutzungsausweises

Der Verlust des Benutzungsausweises/der Campuscard muss unverzüglich bei der Leihstelle angezeigt werden, um Ihr Konto durch Sperrung vor Missbrauch zu schützen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr von 5 € erhoben.

Passwort geht nicht! Passwort ändern

FU-Studierende haben die Möglichkeit, das Passwort im ZEDAT-Portal zu ändern. Bitte wenden Sie sich an den Benutzerservice, wenn Sie Ihr Passwort nicht (mehr) wissen.

Andere NutzerInnen ändern ihr Passwort in Primo-Benutzerkonto bei den persönlichen Einstellungen. Bei der Änderung des Passwortes in Ihrem Benuntzungskonto im Bibliotheksportal Primo gelten bestimmte Regeln, die an die Passwortregeln der ZEDAT (pdf-Datei) angelehnt sind.

Für die Zuteilung eines neuen Passwort durch eine Leihstelle muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.

PIN

Einige FU-Bibliotheken wie bspw. die Campusbibliothek setzen für die Ausleihe auch Selbstverbuchungsautomaten ein. Für die Buchausleihe an diesen Geräten benötigen Sie eine PIN. Die PIN ist mit der Postleitzahl Ihrer Adresse vorbelegt und kann  im Konto des Bibliotheksportals Primo selbst geändert werden. Bei Problemen an den Selbstverbuchern wenden Sie sich bitte an die Leihstelle der entsprechenden Bibliothek.


Die allgemeinen Benutzungsbedingungen der Universitätsbibliothek sind in der Benutzungsordnung festgelegt.