Ausweisausstellung für Minderjährige
Bei der Ausstellung eines Benutzungsausweises muss neben dem eigenen Personalausweis, der Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten auch dessen/deren (Kopie des) Personalausweis(es) zum Unterschriftenvergleich vorgelegt werden. Eine spätere Nachreichung ist nicht möglich!