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Studium mit Kind

Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) zum 01.01.2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften dieses Gesetzes nunmehr auch für Studierende der Freien Universität Berlin. Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitliche Gefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen, wie z.B. durch gefährliche Stoffe, Strahlung, Unfallgefahr, Krankheitserreger oder besondere körperliche Belastung.

Wir bitten daher um Anzeige der Schwangerschaft bzw. der Stillzeit direkt am Fachbereich bei der Referentin für Studium und Lehre oder in der Studierendenverwaltung anhand des entsprechenden Formulars.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf der zentralen Seite der Studierendenverwaltung.

Studieren mit Kind

Die Freie Universität unterstützt ihre Mitglieder mit einer familienfreundlichen Personalpolitik und Hochschulgestaltung darin, Beruf, Studium und wissenschaftliche Qualifizierung mit Familienaufgaben besser vereinbaren zu können.

Vertrauliche Beratung bei allen Fragen zur besseren Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie bietet der Dual Career & Family Service der Freien Universität. Auf seinen Webseiten finden Sie ebenfalls eine Übersicht mit den allgemeinen Informationen zum Thema Studium mit Kind.

Auch der Fachbereich Geowissenschaften unterstütz Studierende mit Kindern indem z.B. verpflichtende Lehrveranstaltungen nach Möglichkeit zu familienfreundlichen Zeiten angeboten werden und Studierende mit Kindern (bis 12 Jahre) oder pflegebedürftigen Angehörigen bevorzugten Zugang zu platzbeschränkten Lehrveranstaltungen erhalten.
Zudem möchten wir alle Studierenden ermutigen, bei sich abzeichnenden Problemen, die sich durch die familiären Verpflichtungen im Studium ergeben können, rechtzeitig mit den Lehrenden zu sprechen, um gemeinsam individuelle Lösungen zu finden.

Seit 2016 befindet sich auf dem Geocampus Lankwitz ein Eltern-Kind-Raum, der allen FU-Angehörigen zur Betreuung ihrer Kinder offen steht.

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