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IV. Datenschutz

Wie verhält es sich bei den Evaluationen mit dem Datenschutz? Welches sind hierfür die Rechtsgrundlagen? 

Alle mit der Durchführung von Evaluationsverfahren befassten Personen sind zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere gem. dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) verpflichtet.

(§ 11 EVR)

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