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Erasmus+ Praktikum


Erasmus+ fördert selbst organisierte, freiwillige Praktika und Pflichtpraktika mit einer Dauer von zwei bis zwölf Monaten. Studierende (Bachelor, Master, Promotion) können sich für eine Erasmus+ Förderung bis maximal ein Jahr nach Studienabschluss (die Bewerbung muss innerhalb des letzten Studienjahres erfolgen) bewerben.

Geförderte werden Praktika in folgenden Ländern: 

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Türkei

Zusätzlich können Praktika in Großbritannien und der Schweiz gefördert werden.

Alles zum Thema ERASMUS+ Praktikum

Alle wichtigen Informationen (Vorbereitung, Bewerbung, Förderung, Anerkennung, ...) zum Thema ERASMUS+-Praktikum finden Sie auf der zentralen Website für Erasmus+ Praktika der FU Berlin. Auch den Kontakt für Fragen und die Abgabe der Bewerbungsunterlagen finden Sie dort.

Bewerbungsfrist

Anträge auf einen Mobilitätszuschuss aus Erasmus+ sind spätestens drei Monate vor Praktikumsbeginn vollständig beim Erasmus+ Praktikum Büro einzureichen. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In begründeten, nicht von Studierenden zu vertretenden Ausnahmefällen kann von der Frist abgewichen werden. Rückwirkende Förderungen nach Antritt des Praktikums können nicht ausgesprochen werden.

Learning Agreements für Traineeships

Bitte beachten Sie, dass die dezentralen Erasmus+ Koordinationen nicht für die Unterzeichnung der Learning Agreements zuständig sind. In Frage kommen dafür: ABV-Koordinatorinnen /-Koordinatoren, Praktikumsbeauftragte, ggfls. einzelne Professorinnen/Professoren im Falle von Forschungspraktika.

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