Institutsräte
Die Institutsräte sind die zentralen Beschlussorgane der Institute und zuständig für die grundsätzlichen Angelegenheiten der Institute. Dazu gehören insbesondere der Einsatz, sowie die Verwendung von personellen und finanziellen Ressourcen, Beschlüsse über die Vorschläge zur Begründung und Beendigung der Rechtsverhältnisse von Personen, die der Einrichtung zugewiesen sind, sowie die Koordination der Lehre.
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