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Personal und Dienstreisen

Zeitstrahl-Personal

Zeitstrahl-Personal

Name
Doris Herm (derzeit nicht im Dienst)
Fax
+49 30-838 470 546

Formulare und Hinweise:

Hinweise zur digitalen Form der Personalvorgänge

Formulare und weitere Hinweise aus dem Personalbereich finden Sie im PDF-Format auf der Website der Abteilung Personalwesen der Zentralen Universitätsverwaltung der Freien Universität Berlin.

Weitere Formulare des Fachbereich Geowissenschaften:

Antrag auf grundsätzliche Genehmigung zum Führen von FU- und Mietfahrzeugen
Antrag auf Sonderfahrerlaubnis (für Studierende und Lehrbeauftragte)
Merkblatt "Neu als Professor*in"

Informationen zu Einstellungsvorgängen:

Checkliste zu Einstellungsanträgen für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Die Personalabteilung der Zentralen Universitätsverwaltung bittet darum, dass Anträge auf Einstellung, Weiterbeschäftigung, Änderung der Arbeitszeit, etc. in zweifacher Ausfertigung mindestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Termin eingereicht werden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass allen Einstellungs- und Weiterbeschäftigungsanträgen für Prae- und Post-Doc-Stellen das Formular Erklärung und Begründung zur wissenschaftlichen Qualifikationsgelegenheit im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in beizufügen ist. Den Katalog der Qualifizierungsziele finden Sie im Amtsblatt 02/2018 "Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" der Freien Universität Berlin.

A1-Bescheinigung bei Dienstreisen

Die europarechtlichen Regelungen zur Sozialversicherung machen es erforderlich, dass alle Beschäftigten der Freien Universität Berlin während einer Dienstreise, unabhängig von deren Dauer, die A1-Bescheinigung mit sich führen. Dies gilt für alle dienstlich veranlassten Auslandsaufenthalte in den Mitgliedsstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Staaten) und in der Schweiz. Mit der A1-Bescheinigung weisen Dienstreisende nach, dass für die vorübergehende Tätigkeit im Ausland weiterhin die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands Anwendung finden und nicht die jeweiligen Bestimmungen des Aufenthaltsstaates. Das Merkblatt für die Beantragung finden Sie hier.