Werkverträge mit Dienstkräften der Freien Universität Berlin/ Nebentätigkeit
Sollten ausnahmsweise Werkverträge mit Dienstkräften der Freien Universität Berlin zwingend erforderlich sein, so ist durch die Dienstkraft vor Auftragsvergabe ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit mit Zustimmung und Begründung des Fachvorgesetzten zu stellen. Die Nebentätigkeitsgenehmigung wird nach Mitzeichnung des/der Verwaltungsleiters/in des Fachbereichs oder dessen/deren Stellvertreters/in durch die Zentrale Universitätsverwaltung (Wissenschaftliches Personal und Beamte/innen: I A, Nichtwissenschaftliches Personal: I B) erteilt. Die Nebentätigkeitsgenehmigung ist der Bestellung/Freitextanforderung in Unikat grundsätzlich beizufügen.
Formulare und Merkblätter zu Nebentätigkeiten:
- Anzeige einer/Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit
- Rundschreiben V07/2002 Nebentätigkeiten
- Rundschreiben V 06/2011: Nebentätigkeiten
- Merkblatt Nebentätigkeiten von Tarifbeschäftigten
(Anlage 1 Rundschreiben V06/2011) - Merkblatt Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten
(Anlagen 2 und 2a Rundschreiben V06/2011)
- Merkblatt Nebentätigkeiten von Tarifbeschäftigten