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Werkverträge mit Dienstkräften der Freien Universität Berlin/ Nebentätigkeit

Sollten ausnahmsweise Werkverträge mit Dienstkräften der Freien Universität Berlin zwingend erforderlich sein, so ist durch die Dienstkraft vor Auftragsvergabe ein Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit mit Zustimmung und Begründung des Fachvorgesetzten zu stellen. Die Nebentätigkeitsgenehmigung wird nach Mitzeichnung des/der Verwaltungsleiters/in des Fachbereichs oder dessen/deren Stellvertreters/in durch die Zentrale Universitätsverwaltung (Wissenschaftliches Personal und Beamte/innen: I A, Nichtwissenschaftliches Personal: I B) erteilt. Die Nebentätigkeitsgenehmigung ist der Bestellung/Freitextanforderung in Unikat grundsätzlich beizufügen.

Formulare und Merkblätter zu Nebentätigkeiten: