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Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Die sozialversicherungsrechtliche Prüfung wird im Rahmen der Erstellung des BIOS-Online-Bestellscheins durch die auftraggebende Stelle selbst vorgenommen.

Die Vermutung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit besteht, wenn die Merkmale in mindestens drei der fünf unten angeführten Kategorien überwiegend für eine nicht-selbständige (-) Tätigkeit sprechen; insbesondere für die Bewertung unternehmerischen Handelns (Kategorie 4) können ggf. weitere Aspekte (z.B. Werbung, eigene Geschäftsräume, etc.) herangezogen werden, die geeignet sind, die Vermutung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zu widerlegen.


Die notwendigen Angaben, sind unter Mitwirkung des Auftragnehmers vor der Auftragsvergabe einzuholen. 

Bitte beachten Sie das maßgebliche FU-Rundschreiben H 2/2000zum Thema Sozialversicherungspflicht, um deren Beachtung und Einhaltung unbedingt gebeten wird. Zusätzlich ist die Positiv-Negativ-Liste bei der Vergabe von Werkverträgen zu konsultieren, aus der hervorgeht welche Arbeiten im Rahmen von Werkverträgen durchgeführt werden können und welche nicht im Rahmen eines Werkvertrages erbracht werden dürfen.