Springe direkt zu Inhalt

Zusätzliche Unterlagen bei Einstellungsanträgen für ausgeschriebene Stellen

  • Bewerbung der einzustellenden Person inkl. Nachweis über Erfüllung der Einstellungsvoraussetzung (z.B. Hochschulabschluss, Promotion, vorläufige Bestätigung des Prüfungsamtes)
    • Unterlagen von Mitbewerber*innen müssen nicht mitgeschickt werden, können aber individuell angefragt werden, weshalb sie bis zum Ende des Einstellungsprozesses aufgehoben werden müssen; im Anschluss, spätestens nach 6 Monaten, sind die Bewerbungsunterlagen gemäß DSGVO zu vernichten.
  • Ausschreibungstext (Kopie des genehmigten Antrags auf Stellenausschreibung oder Kopie aus FU-Stellenanzeiger)
  • Einheitliche und zeitgleiche Absage an nicht ausgewählte Personen (Musterabsageschreiben)
    • Beispielexemplar mit Vermerk "gleichlautendes Schreiben an alle nicht ausgewählten Personen" ist ausreichend.
  • Beteiligung der Interessenvertretungen (dezentrale Frauenbeauftragte, Personalrat Dahlem, ggf. Schwerbehindertenvertretung)
    • Die Erwähnung der Einladung in der Auswahlbegründung und im Antragsformular ist ausreichend. Die Einladung muss den Unterlagen nicht beigelegt werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist im Falle des Vorliegens einer Schwerbehinderung einzuladen.