Zusätzliche Unterlagen bei Einstellungsanträgen für ausgeschriebene Stellen
Zusätzliche Unterlagen bei Einstellungsanträgen für ausgeschriebene Stellen
Bewerbung der einzustellenden Person inkl. Nachweis über Erfüllung der Einstellungsvoraussetzung (z.B. Hochschulabschluss, Promotion, vorläufige Bestätigung des Prüfungsamtes)
Unterlagen von Mitbewerber*innen müssen nicht mitgeschickt werden, können aber individuell angefragt werden, weshalb sie bis zum Ende des Einstellungsprozesses aufgehoben werden müssen; im Anschluss, spätestens nach 6 Monaten, sind die Bewerbungsunterlagen gemäß DSGVO zu vernichten.
Ausschreibungstext (Kopie des genehmigten Antrags auf Stellenausschreibung oder Kopie aus FU-Stellenanzeiger)
Einheitliche und zeitgleiche Absage an nicht ausgewählte Personen (Musterabsageschreiben)
Beispielexemplar mit Vermerk "gleichlautendes Schreiben an alle nicht ausgewählten Personen" ist ausreichend.
Beteiligung der Interessenvertretungen (dezentrale Frauenbeauftragte, Personalrat Dahlem, ggf. Schwerbehindertenvertretung)
Die Erwähnung der Einladung in der Auswahlbegründung und im Antragsformular ist ausreichend. Die Einladung muss den Unterlagen nicht beigelegt werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist im Falle des Vorliegens einer Schwerbehinderung einzuladen.