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Abschlussarbeiten

Ich möchte meine Bachelor-/Masterarbeit anmelden, was muss ich beachten?

Für die Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit müssen Sie das entsprechende Formular bei uns einreichen. Das Formular muss sowohl von Ihnen als auch Ihrem Erstgutachter im Original unterschrieben sein und den genauen Titel der Arbeit beinhalten (Änderungen des Titels können später nur noch per Antrag erfolgen!). Als Beginndatum gilt das Datum der Themenausgabe, also das Datum, das Ihr Betreuer bei der Unterzeichnung angibt. Auch der Zweitgutachter muss auf dem Formular bereits angegeben werden.

Die Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit muss durch den jeweiligen Prüfungsausschuss genehmigt werden. Nach der Genehmigung wird die Anmeldung durch das Studien- und Prüfungsbüro Geowissenschaften in Campus Management verbucht. Alle Angaben zur Arbeit wie Titel, Gutachter und Abgabedatum können Sie durch klicken auf das Druckersymbol rechts neben dem Modultitel im Noten- und Punktekonto einsehen.

ACHTUNG: Die Bachelor/Masterarbeit muss auf jeden Fall vor der Exmatrikulation aus dem jeweiligen Studiengang angemeldet werden!

Was ist bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit durch Krankschreibung zu beachten?

Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus. Es muss durch den/die Arzt/Ärztin bestätigt werden, dass eine Studier- und Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Krankschreibungen sind rechtzeitig vor Abgabetermin (!) im Original im Studien- und Prüfungsbüro Geowissenschaften einzureichen - gerne natürlich postalisch. Nach Prüfung und Bearbeitung wird der neue Termin in Campus Management vermerkt. Im Einzelfall kann ein amtsärztliches Attest gefordert werden.

Wie kann ich meine Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit verlängern?

Bei Verzögerungen aufgrund von fachlichen Gründen, benötigen wir einen formlosen Antrag mit Nennung des Verlängerungsgrundes und der Verlängerungsdauer. Der Antrag muss sowohl vom Antragssteller als auch vom Betreuer unterschrieben sein. Der/die Betreuer/in stimmt der Verlängerung damit zu. Die Verlängerungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges. Die gewünschte Verlängerungsdauer wird im Antrag genannt und durch den Prüfungsausschuss bewilligt oder abgelehnt. Nach Genehmigung erhalten wird der neue Termin in Campus Management hinterlegt.

ACHTUNG: Da der Antrag auf Verlängerung vom jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden geprüft und genehmigt werden muss, reichen Sie den Antrag bitte rechtzeitig vor dem Abgabedatum der Arbeit ein. Bitte vergessen Sie nicht auf dem Antrag Ihre Matrikelnummer anzugeben.

Wie, wann und wo kann eine Abschlussarbeit eingereicht werden?

Alle Abschlussarbeiten müssen ausschließlich im Studien- und Prüfungsbüro in 3-facher, gebundener Form eingereicht werden. Gebunden bedeutet, dass keine Seite mehr entnommen bzw. hinzugefügt werden kann. Zusätzlich wird eine elektronische Version auf CD oder USB-Stick benötigt. Die Abgabe erfolgt innerhalb der angegebenen Sprechzeiten Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr. Fällt der Abgabetermin auf einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.

Wer ist prüfungsberechtigt zur Begutachtung/Bewertung meiner Abschlussarbeit?

Die Bewertung von Bachelorarbeiten erfolgt grundsätzlich durch Hochschullehrer (Privatdozenten und Professoren) sowie promovierte Mitarbeiter. Sie müssen selbstständige Lehre ausüben und im Angestelltenverhältnis mit einer Universität stehen. Der/Die Betreuer/in muss immer dem jeweiligen Institut Ihres Studiengangs angehören.

  1. Bei Bachelorarbeiten muss mindestens ein/e Gutachter/in habilitiert sein bzw. den Status eines/einer Professors/Professorin inne haben, der/die weitere Gutachter/in muss mindestens promoviert sein.
  2. Bei Masterarbeiten müssen beide Gutachter/innen mind. habilitiert sein oder den Status eines/einer Professors/Professorin inne haben.

Externe Zweitgutachter sind auf dem Antrag auf Bachelor-/Masterarbeit inklusive der vollständigen Adressdaten anzugeben (2. Seite des Formulars) und müssen entsprechend vom Prüfungsausschuss bewilligt werden. 

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