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Abschlussarbeiten

Ich möchte meine Bachelor-/Masterarbeit anmelden, was muss ich beachten?

Für die Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit müssen Sie das entsprechende Formular bei uns einreichen. Das Formular muss sowohl von Ihnen als auch Ihrem*r Erstgutachter*in im Original unterschrieben sein und den genauen Titel der Arbeit beinhalten (Änderungen des Titels können später nur noch per Antrag erfolgen!). Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Daher muss das Anmeldeformular vom jeweiligen Prüfungsausschuss genehmigt werden. (https://www.geo.fu-berlin.de/fachbereich/gremien/pruefungsausschuesse/index.html) Hierfür müssen Sie sich an den Prüfungsausschuss Ihres jeweiligen Studienganges wenden und um eine Genehmigung bitten (Unterschrift und Datum vom Prüfungsausschuss). Das vollständig ausgefüllte Formular kann dann digital per E-Mail eingereicht werden. Das Abgabedatum der Abschlussarbeit wird Ihnen dann per E-Mail von uns mitgeteilt. Alle Angaben zur Arbeit wie Titel, Gutachter und Abgabedatum können Sie durch klicken auf das Druckersymbol rechts neben dem Modultitel im Noten- und Punktekonto einsehen.

Bitte achten Sie darauf, dass das Anmeldeformular komplett ausgefüllt ist. Auch der Zweitgutachter muss auf dem Formular bereits angegeben werden. Bei der Wahl eines* externen Zweitgutachters*in muss auch die zweite Seite ausgefüllt werden.

ACHTUNG: Die Bachelor/Masterarbeit muss auf jeden Fall vor der Exmatrikulation aus dem jeweiligen Studiengang angemeldet werden.

Was ist beim Schreiben der Abschlussarbeit zu beachten?

Sofern in der Studien- und Prüfungsordnung keine konkreten Formatierungsvorgaben geregelt sind, gibt es auch keine Vorgaben. Gerne können Sie aber mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin darüber sprechen, ob von dort irgendwelche Dinge zu beachten sind.

Was ist bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit durch Krankschreibung zu beachten?

Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus. Es muss durch den/die Arzt/Ärztin bestätigt werden, dass eine Studier- und Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Krankschreibungen sind rechtzeitig vor Abgabetermin (!) im Original im Studien- und Prüfungsbüro Geowissenschaften einzureichen - gerne natürlich postalisch. Nach Prüfung und Bearbeitung wird der neue Termin in Campus Management vermerkt. Im Einzelfall kann ein amtsärztliches Attest gefordert werden.

Wie kann ich meine Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit verlängern?

Bei Verzögerungen aufgrund von fachlichen Gründen, benötigen wir einen formlosen Antrag mit Nennung des Verlängerungsgrundes und der Verlängerungsdauer. Der Antrag muss sowohl vom Antragssteller als auch vom Betreuer unterschrieben sein. Der/die Betreuer/in stimmt der Verlängerung damit zu. Die Verlängerungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges. Die gewünschte Verlängerungsdauer wird im Antrag genannt und durch den Prüfungsausschuss bewilligt oder abgelehnt. Nach Genehmigung erhalten wird der neue Termin in Campus Management hinterlegt.

ACHTUNG: Da der Antrag auf Verlängerung vom jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden geprüft und genehmigt werden muss, reichen Sie den Antrag bitte rechtzeitig vor dem Abgabedatum der Arbeit ein. Bitte vergessen Sie nicht auf dem Antrag Ihre Matrikelnummer anzugeben.

Wie, wann und wo kann eine Abschlussarbeit eingereicht werden?

Die Abschlussarbeit darf nicht vorher an die Gutachter per E-Mail gesendet werden, da sie erst bewertungsfähig ist, wenn sie bei uns eingereicht wurde. Die Abschlussarbeit ist erst offiziell eingereicht, wenn sie bei uns im Prüfungsbüro eingegangen ist. Die Verteidigung darf erst stattfinden, wenn die Abschlussarbeit mindestens bestanden ist. Die Bewertung der Abschlussarbeit kann auch erst erfolgen, wenn die Abschlussarbeit den Gutachtern offiziell vorliegt.

Alle Abschlussarbeiten müssen ausschließlich im Studien- und Prüfungsbüro in 3-facher, gebundener Form eingereicht werden. Gebunden bedeutet, dass keine Seite mehr entnommen bzw. hinzugefügt werden kann. Zusätzlich wird eine elektronische Version auf CD oder USB-Stick benötigt. Die Abgabe erfolgt innerhalb der angegebenen Sprechzeiten Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr. Fällt der Abgabetermin auf einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.

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