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Einreichung der Dissertation

Die Dissertation muss in 3-facher, gebundener Form im Studien- und Prüfungsbüro eingereicht werden. Für zusätzliche Gutachter (mehr als 2) sind zusätzliche gebundene Exemplare einzureichen.

Neben den gedruckten Exemplaren wird eine elektronische Version auf CD benötigt.

Die Gutachter/innen der Dissertation werden nach der Abgabe durch den Promotionsausschussvorsitzenden durch Beschluss bestimmt. Die gebundene Dissertation darf daher bei der Abgabe keine Angabe zu den Gutachter/innen enthalten. Der Dissertation ist daher ein Extrablatt mit Nennung der Gutachter beizulegen, das nicht in die Arbeit eingebunden ist.

Den Ablauf nach Einreichung der Dissertation finden Sie hier. [English: Procedure after submitting the dissertation pdf.]

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