Verlängerung der Regelbearbeitungszeit
Sollte die Regelbearbeitungszeit um mehr als 1 Jahr überschritten werden, wird für die weitere Immatrikulation eine Bestätigung der Betreuerin / des Betreuers benötigt. Die Bestätigung muss den Zeitraum der Verlängerung und eine kurze Begründung enthalten und per Post oder E-Mail an das Studien- und Prüfungsbüro gesendet werden.