Wird die Leihfrist überschritten, wird die Rückgabe der Bücher bzw. Medieneinheiten schriftlich angemahnt. Die Mahnungen sind gebührenpflichtig.
Grundlage für die Erhebung von Gebühren ist die Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin.
Die neu angepassten Säumnisgebühren bei nicht fristgerechter Rückgabe werden wie folgt erhoben:
Die Mahngebühren betragen je Band bzw. Medieneinheit für die 1. Mahnung : |
2,00 € |
für die 2. Mahnung 5,00 € zzgl. 2,00 € der ersten Mahnung : |
7.00 € |
für die 3. Mahnung 10,00 € zzgl. 7,00 € der ersten und zweiten Mahnung, Die 3. Mahnung erfolgt eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren. |
17.00 € |
Nach erfolgloser 3.Mahnung wird ein Leistungsbescheid erstellt. Der Leistungsbescheid erfolgt eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren. |
20,00 € |
Die Bearbeitungsgebühr für Buchersatz wird ebenfalls angehoben:
10,00 € (Nachbeschaffung durch den/die Benutzer/In)
20,00 € (Beschaffung durch die Bibliothek)
Die Mahngebühren sind fällig mit der Erstellung der Mahnung. Die Mahnungen werden in regelmäßigen Abständen erstellt.
Gebühren können wie bisher an den Kassenautomaten
Ab 2017 können Gebühren, die in mehreren FU- Bibliotheken entstanden sind, gesammelt als Barzahlung in einer FU-Leihstelle begleichen werden. Eine Überweisung ist möglich, nimmt jedoch mehrere Tage in Anspruch: