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Mahngebühren (keine Barzahlung möglich)

Mahngebühren

Wird die Leihfrist überschritten, wird die Rückgabe der Bücher bzw. Medieneinheiten schriftlich angemahnt. Die Mahnungen sind gebührenpflichtig.

Grundlage für die Erhebung von Gebühren ist die Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin.

Säumnisgebühren bei nicht fristgerechter Rückgabe werden wie folgt erhoben:

Die Mahngebühren betragen je Band bzw. Medieneinheit für die 1. Mahnung:

2,00 €

für die 2. Mahnung 5,00 € zzgl. 2,00 € der ersten Mahnung:

7,00 €

für die 3. Mahnung 10,00 € zzgl. 7,00 € der ersten und zweiten Mahnung,

Die 3. Mahnung erfolgt eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren.

17,00 €

nach erfolgloser 3. Mahnung wird ein Leistungsbescheid erstellt.

Der Leistungsbescheid erfolgt eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren.

20,00 €

Die Mahngebühren sind fällig mit der Erstellung der Mahnung. Die Mahnungen werden in regelmäßigen Abständen erstellt.


Gebühren können an den Kassenautomaten bezahlt werden:

  • Mensa FU II (Eingang Otto-von-Simson-Straße 26)
  • Studierendenverwaltung (Iltisstraße 1)
  • Universitätsbibliothek (Garystr. 39)

Gebührenüberweisungen (keine Barzahlung möglich)

Beim Überziehen der Leihfrist erhalten Sie eine gebührenpflichtige Mahnung. Sie richtet sich nach der Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin.

Sie können die Mahngebühr für das Überziehen der Leihfrist von Büchern der Bibliothek Rechtswissenschaft bargeldlos überweisen. Dazu genügt die Überweisung des auf der Mahnung angegebenen Betrages gleich nach Erhalt der Mahnung auf die unten genannte Kontoverbindung der Freien Universität Berlin. Bitte vergessen Sie nicht den unten angegebenen Verwendungszweck.

Bankverbindung:

Empfänger: Freie Universität Berlin
IBAN: DE 67 10070848 0513128900
BIC: DEUTDEDB110 (Deutsche Bank)
Verwendungszweck: 011/58 UND [Matrikelnummer oder Benutzerausweisnummer]


Bei Gebühren ab 10 € ist das Benutzungskonto vorübergehend gesperrt.

Bei anderen Gebührenarten, z.B. Beschaffungskosten für Auslandsfernleihen, erhalten Sie von den Bibliotheken für die Überweisung einen gesonderten Verwendungszweck!