Können externe Gastwissenschaftler*innen ohne Meldebescheinigung Bücher ausleihen?
Ja. Laut §3 Abs. 6 der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek können Gastwissenschaftler*innen der Freien Universität Berlin auch ohne Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg zur Ausleihe zugelassen werden. Eine Meldebescheinigung ist in diesem Fall nicht erforderlich, wenn ein wissenschaftliches Interesse an der Nutzung besteht.
Weitere Gruppen, die ebenfalls ausleihberechtigt sind, auch ohne Berliner Wohnsitz:
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Wissenschaftliche Kooperationspartner*innen
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Stipendiat*innen an der FU Berlin
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Gasthörende