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Mahngebühren (keine Barzahlung möglich)

Mahngebühren

Wird die Leihfrist überschritten, wird die Rückgabe der Bücher bzw. Medieneinheiten schriftlich angemahnt. Die Mahnungen sind gebührenpflichtig.

Grundlage für die Erhebung von Gebühren ist die Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin.

Säumnisgebühren bei nicht fristgerechter Rückgabe werden wie folgt erhoben:

Die Mahngebühren betragen je Band bzw. Medieneinheit für die 1. Mahnung

2,00 €

für die 2. Mahnung 5,00 € zzgl. 2,00 € der ersten Mahnung

7.00 €

für die 3. Mahnung 10,00 € zzgl. 7,00 € der ersten und zweiten Mahnung,

Die 3. Mahnung erfolgt eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren.

17.00 €
nach erfolgloser 3. Mahnung wird ein Leistungsbescheid erstellt. Der Leistungsbescheid erfolgt eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren. 20,00 €

Die Mahngebühren sind fällig mit der Erstellung der Mahnung.

 

Die Mahngebühren sind fällig mit der Erstellung der Mahnung. Die Mahnungen werden in regelmäßigen Abständen erstellt.


Gebühren können an den Kassenautomaten bezahlt werden:

  • Mensa FU II (Eingang Otto-von-Simson-Straße 26)
  • Studierendenverwaltung (Iltisstraße 1)
  • Universitätsbibliothek (Garystr. 39)

Gebührenüberweisungen (keine Barzahlung möglich)

Eine Überweisung von in allen FU-Bibliotheken entstandenen Mahn- und Fernleihgebühren ist auf folgendes Konto möglich, die Buchung kann jedoch mehrere Tage in Anspruch nehmen:

Deutsche Bank PGK AG
IBAN: DE67 1007 0848 051 3128 900
Swift Code (BIC): DEUTDEDB110
Verwendungszweck: 011/58 + Matrikel- oder Benutzungsausweisnummer (unbedingt erforderlich!)

Bei Gebühren ab 10 € ist das Benutzungskonto vorübergehend gesperrt.

Bei anderen Gebührenarten, z.B. Beschaffungskosten für Auslandsfernleihen, erhalten Sie von den Bibliotheken für die Überweisung einen gesonderten Verwendungszweck!