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1.Urheberrecht und Plagiarismus

Plagiarismus bezeichnet die unrechtmäßige Aneignung fremden Gedankenguts, also das Verwenden von fremden Ideen oder Textstellen ohne Angabe des ursprünglichen Autors. Dies ist im kleinen wie im großen Umfang durch das deutsche Urheberrechtsgesetz verboten.

"Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes [...] vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben." (§63 UrhG)


Ein ordentliches Zitat wird durch das Urheberrechtsgesetz aber explizit erlaubt. Unterschieden wird zwischen Groß-, Klein- und Musikzitaten (siehe §51 UrhG).

  • Großzitate beziehen sich auf komplette Fremdwerke wie z.B. Gedichte und vollständige Texte. Nach ihrem Erscheinen (siehe §6 UrhG) dürfen sie in wissenschaftlichen Arbeiten zitiert werden.
  • Kleinzitate bezeichnen Ausschnitte aus veröffentlichten Fremdwerken wie z.B. Textpassagen. Sie dürfen generell zitiert werden.
  • Musikzitate bezeichnen markante Musikpassagen aus urheberrechtlich geschützten Werken. Sie dürfen in ein neues musikalisches Werk integriert werden, solange es sich um kurze, unveränderte und eindeutig zuordenbare Passagen handelt.

Das Internet und die Möglichkeiten des schnellen Copy & Paste haben das Erstellen von Plagiaten vereinfacht. Da universitäre Hausarbeiten und vor allem Abschlussarbeiten aber zur Entwicklung eigener Ideen und Theorien dienen sollen, setzen sich viele Universitäten mittlerweile zur Wehr. Eine Möglichkeit ist die Verwendung von speziellen Softwarelösungen zum Ausspüren von Plagiaten. Sie durchsuchen das Internet nach markanten Textstellen. Wird einem Studierenden ein Plagiat nachgewiesen, muss er je nach Hochschule mit einer Abstufung seiner Leistungen oder sogar der Exmatrikulation rechnen.

Um Vorwürfe von Plagiarismus zu vermeiden, sollte man auf einen vollständigen Nachweis aller verwendeten Quellen achten.



Weiterführende Informationen unter:

Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet - Urheberrechtsgesetz URL http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html, Stand: 28.08.07

Elsner, Joachim: Urheberrecht und Berichterstattung, URL http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html, Stand: 30.08.07

Schulze, Gernot: Urheberrecht - Richtlinien, Zitatrecht URL http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm,