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Nutzungsbedingungen ab 26.Mai 2022

News vom 31.03.2022

Zugangsregeln und Anwesenheitserfassung

Die 3G-Kontrollen an den Eingängen der Bibliotheken entfallen. Die Anwesenheit ist bis auf Weiteres nicht mehr zu dokumentieren. Die Nutzung der Open-Source-Webanwendung zur digitalen Anwesenheitserfassung a.nwesen.de der Freien Universität ist ausgesetzt.

Mund-Nasen-Schutz

Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, die Grundlage des Rahmenhygieneplans der Freien Universität und damit auch der darin verankerten FFP2-Maskenpflicht ist, gilt nur noch bis zum 25. Mai 2022.

Das Außerkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung bedeutet, dass dann auch der Rahmenhygieneplan der Freien Universität ausläuft: Damit tritt an die Stelle der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Masken vom 26. Mai 2022 unsere dringende Empfehlung, in Innenräumen auch weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.

Bitte halten Sie weiterhin Abstände ein und nehmen Sie Rücksicht aufeinander, auch auf die Schutzbedürfnisse der Mitarbeitenden!

Gruppenarbeitsräume

Die zwei großen Gruppenarbeitsräume werden weiterhin über das Raumbuchungssystem reserviert.


Darüber hinaus werden die Ausleihbedingungen auf Vor-Pandemie-Niveau zurückgesetzt

  1. Mahn- und Fernleihgebühren (Leistungsbescheide) werden wieder eingeführt.
  2. Automatische Leihfristverlängerung nur noch für FU-interne Personen. Externe Nutzende verlängern bitte eigenständig ihre Leihfrist im Primo-Benutzungskonto oder telefonisch oder per E-Mail.
  3. In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen. 

Die Rahmenbedingungen für den Hochschulbetrieb werden angesichts des Pandemiegeschehens regelmäßig zwischen den Berliner Hochschulen und der Senatsverwaltung abgestimmt und angepasst. Die dargestellten Hinweise zu Grundsätzen und Einzelaspekten gelten daher an der Freien Universität Berlin vorbehaltlich bundes- oder landesrechtlicher Änderungen der Planungs- und Betriebsvorgaben.

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