A1-Bescheinigung bei Dienstreisen
Die europarechtlichen Regelungen zur Sozialversicherung machen es erforderlich, dass alle Beschäftigten der Freien Universität Berlin während einer Dienstreise, unabhängig von deren Dauer, die A1-Bescheinigung mit sich führen. Dies gilt für alle dienstlich veranlassten Auslandsaufenthalte in den Mitgliedsstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Staaten) und in der Schweiz. Mit der A1-Bescheinigung weisen Dienstreisende nach, dass für die vorübergehende Tätigkeit im Ausland weiterhin die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands Anwendung finden und nicht die jeweiligen Bestimmungen des Aufenthaltsstaates.
Merkblatt für die Beantragung der A1-Bescheinigung