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FAQ

Diese Seite soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Studierenden des FB Geowissenschaften dazu dienen, Fragen rund um das Thema Lehrevaluation und Evaluation im Allgemeinen zu beantworten.

Im Folgenden werden die zentralen Aspekte der Evaluation am FB Geowissenschaften und an der Freien Universität erläutert. Ggf. finden Sie einen Verweis auf die entsprechenden Paragraphen der Evalautionsrichtinie (EVR), welche die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Evaluationen an der FU ist und für die gesamte Universität gültig ist.

Wofür werden Evaluationen benötigt? Was sind die Rahmenbedingungen? 

Evaluationen sind fester Bestandteil der Qualitätssicherung und -entwicklung der Freien Universität. Sie prüfen und dokumentieren die ihre Leistungsfähigkeit, unter anderem für die Rechenschaftslegung gegenüber öffentlichen Geldgebern. Sie dienen ferner der Förderung interner Diskussion und der Standortbestimmung. Sie werden auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und in Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen, insbesondere an den Datenschutz, umgesetzt.

 

Wie groß ist der Geltungsbereich der Evaluationsrichtlinie ?

Die EVR gilt für alle die Lehre unterstützende Bereiche der Freien Universität, insbesondere für Fachbereiche und Zentralinstitute.

(vgl. § 1, Abs. 1 EVR)

 

Bin ich als Mitarbeiter dazu verpflichtet, mich an Evaluationen zu beteiligen?

Ja.

  • Alle Mitglieder der FU sind zur Mitwirkung an Evaluationen verpflichtet.
  • Studentinnen, Studenten, Absolventinnen und Absolventen sind bei der Evaluation der Lehre zu beteiligen.
  • Die Lehrenden und die Fachbereiche sind dazu verpflichtet, sich an der Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen zu beteiligen.

(vgl. § 1, Abs. 2 EVR)

 

Wer ist für die Evaluationsverfahren an der FU insgesamt, wer an meinem Fachbereich verantwortlich?

Gesamtverantwortung für die Evaluationsverfahren an der FU trägt das Präsidium, welches die Arbeitsstelle Lehr- und Studienqualität (ASt LSQ) mit übergreifenden Evaluationen beauftragt.

(vgl. § 3, Abs. 1 EVR)

Für die Durchführung und Auswertung von Lehrveranstaltungsevaluationen an einem FB und für die Auswertung der fachspezifischen Ergebnisse übergreifender Evaluationsverfahren ist das Dekanat des jeweiligen FB verantwortlich.

(vgl. § 3, Abs. 2 EVR)

Die Weiterentwicklung, Durchführung und Auswertung universitätsweiter Befragungen und Evaluationen obliegt der ASt LSQ. Diese passt ferner vorhandene Evaluationsinstrumente an, entwickelt neue und berät die FB bei der Implementierung und Auswertung von Befragungen.

(vgl. § 3, Abs. 3 EVR)

 

Ist ein Gremium, das meine Interessen als Mitarbeiter vertritt, bei den Evaluationen beteiligt?

Die Personalvertretungen sind bei der Einführung von Verfahren und Instrumentarien zur Lehrveranstaltungsevaluation im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit zu beteiligen.

(vgl. § 3, Abs. 4 EVR)

Welche zentralen Befragungen gibt es an der FU? 

Übergeordnete Befragungen an der FU werden sowohl regelmäßig als auch unregelmäßig bei besonderen Anlässen durchgeführt. Die zeitlichen Abstände der Befragungen lassen Zeit für die Umsetzung von Verbesserungen.

(vgl. § 5 EVR)


In welchen Abständen finden zentrale Befragungen statt und wer ist für die Durchführung und Auswertung zuständig?

Die Arbeitsstelle Lehr- und Studienqualität (ASt LSQ) führt u.a. folgende Befragungen durch:

  • alle vier Jahre:
    • Befragung von Bachelor- und Masterstudierenden zur datengestützten Rückmeldung bzgl. der Studienbedingungen
  • anlassbezogen:
    • Befragung von Exmatrikulierten zur Ermittlung subjektiver Gründe für Hochschulwechsel bzw. Studienabbruch
  • anlassbezogen:
    • Verfahren zur Erfassung der studienbezogenen Lernzeit bei Auffälligkeiten bzw. Hinweisen zu diesem Thema aus anderen Befragungen; Zweck ist der Vergleich von vorgesehener mit tatsächlicher Lernzeit der Studierenden sowie die Überprüfung der Zeitverteilung im Semesterverlauf
  • mind. alle zwei Jahre:
    • Beteiligung an bundesweiten Absolventenbefragungen zur Ermittlung von deren Verbleib und Verteilung auf dem Arbeitsmarkt (INCHER Kassel)

(vgl. § 6 EVR)

 

Was geschieht mit den Ergebnissen und was ist in Bezug auf den Datenschutz zu beachten?

Ergebnisse von Befragungen durch die ASt LSQ werden in einem Gesamtbericht gebündelt, der hochschulintern veröffentlicht wird. Die nach Geschlechtern differenzierten Ergebnisse werden in den zentralen Gremien präsentiert, erörtert und bilden Eckpunkte für Zielvereinbarungen.

(vgl. § 7, Abs. 1, 2 EVR)

Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit und der statistischen Möglichkeit werden den FB Ergebnisse vorgelegt, die auf Fächer bzw. Lehreinheiten bezogen sind. Den Einheiten obliegt die Wahl einer geeigneten Form zur fachbereichsinternen Veröffentlichung der Ergebnisse. Lehreinheiten, insbesondere kleinere, haben dafür Sorge zu tragen, dass ein Personenbezug bei Lehrenden ausgeschlossen ist.

(vgl. § 7, Abs. 3 EVR) 

Die FB gewährleisten eine FB-interne Diskussion der für sie relevanten Ergebnisse und leiten ggf. Maßnahmen zur Verbesserung ab. Sie stellen sicher, dass Studierende in geeigneter Weise über Ergebnisse und/oder Maßnahmen zur Verbesserung informiert werden.

(vgl. § 7, Abs. 4 EVR)

Wofür und für wen werden Lehrveranstaltungen evaluiert? 

Zweck der regelmäßigen Lehrveranstaltungsevaluationen ist es, den Lehrenden zu einzelnen Lehrveranstaltungen eine individuelle Rückmeldung aus Studierendensicht und den Fachbereichen zur Gesamtheit der evaluierten Lehrveranstaltungen eine Rückmeldung zu geben.

(vgl. § 8, Abs. 1 EVR)

 

Wie oft werden welche Lehrveranstaltungen evaluiert?*
Wer entscheidet, welche Lehrveranstaltungen pro Semester evaluiert werden?

Grundsätzlich sollen in einem Turnus von zwei Jahren wesentliche Lehrveranstaltungen eines Fachbereiches evaluiert werden. Die Fachbereiche entscheiden, welche konkreten Lehrveranstaltungen pro Semester evaluiert werden und wie dabei eine faire Verteilung zwischen einzelnen Lehrenden bzw. Lehrveranstaltungsformen hergestellt wird. Diese Verteilung wird im Bericht zur Qualitätsentwicklung aufgeschlüsselt.

(vgl. § 9, Abs. 1 EVR)

 

Ich bin neu als Hochschullehrer an der FU bzw. in der Hochschullehre an sich. Gelten für mich besondere Regeln?

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die erstmals in der akademischen Lehre eingesetzt werden, sowie für erstberufene Hochschullehrerinnen und -lehrer erfolgt die Lehrveranstaltungsevaluation mit dem Instrument zur Erfassung der Lehrkompetenz (LeKo) schwerpunktmäßig im ersten Jahr der Lehrtätigkeit.

(vgl. § 9, Abs. 2 EVR)

 

Mit wem sollte bzw. kann ich die Auswertung der Evaluation meiner Lehrveranstaltungen sinnvollerweise diskutieren?

Lehrende erhalten die Auswertung ihrer Lehrveranstaltungen. Den Lehrenden ist freigestellt, zur Erhöhung der Akzeptanz die Diskussion mit Studierenden zu den Ergebnissen der Lehrveranstaltungsevaluation zu suchen.

(vgl. § 10, Abs. 1 EVR)

Im Rahmen der Lehrqualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern wird es den einzelnen Lehrenden empfohlen, die Ergebnisse der Lehrevaluation (LeKo) in geeigneter Form im Rahmen von Entwicklungsgesprächen mit erfahrenen Lehrenden einzubringen und zu besprechen, um gemeinsam konkrete Entwicklungsbedarfe zu identifizieren und passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen zu finden.

(vgl. § 10, Abs. 2 EVR)

Das Dahlem Center für Academic Teaching (DCAT) bietet Lehrenden der FU zum einen die Möglichkeit, kostenlos an einem modularisierten Zertifikatsprogramm zur hochschuldidaktischen Qualifizierung (Support für die Lehre) teilzunehmen. Das Angebot richtet sich an Erstlehrende, ebenso wie an erfahrende Lehrende, die sich weiterbilden möchten oder Personen, die eine Lehrtätigkeit planen. Weiter Informationen zum Programm und den Terminen finden sich auf derf Webseite des des DCAT.

Darüberhinaus bietet das DCAT ein Workshop-Programm, individuelle Beratung in den Bereichen Lehren und Lernen, Prüfen, BewerenFeedvack und Trends an. 

Informieren Sie sich regelmäßig auf der Webseite des DCAT über die aktuellen Angebote.

  1. Lehrende, die an der Evaluation teilnehmen erhalten etwa zur Mitte der Vorlesungszeit eine Vorlage des Fragebogens, die sich nach dem Typ der Lehrveranstaltung richtet und ein persönliches Deckblatt zur konkreten Lehrveranstaltung per Email. Die Fragebogenvorlage muss entsprechend der Teilnehmerzahl der Lehrveranstaltung ausgedruckt werden, das Deckblatt nur einmal. Zusätzlich ist ein Briefumschlag zum Einsammeln der Fragebögen vorzubereiten.
  2. Die Lehrenden teilen die Fragebögen zu einem geeigneten Zeitpunkt während der Lehrveranstaltung aus. Für das Ausfüllen des Fragebogens sollten ca. 10 Minuten veranschlagt werden. [Werden die Fragebögen bereits zur Mitte des Semesters ausgefüllt, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass die persönlichen Ergebnisse noch vor Ende der Vorlesungszeit vorliegen und mit den Studierenden diskutiert werden können. Zum Ende der Vorlesungszeit häufen sich die Fragebögen, so dass die Bearbeitung länger dauert.]
  3. Die ausgefüllten Fragebögen sollen von einer unabhängigen Person (z.B. einer Studentin oder einem Studenten) eingesammelt und zusammen mit dem Deckblatt in dem von der/dem Lehrenden bereitgestellten Umschlag verschlossen werden. Die einzelnen Fragebögen sollten dabei nicht durchmischt werden. Der Umschlag ist dann bei der Referentin für Studium und Lehre des Fachbereichs abzugeben.
  4. Die Fragebögen werden mittels Scanner und der Evaluationssoftware "Unizensus" erfasst und automatisch ausgewertet.
  5. Die Lehrenden erhalten ihre persönlichen Evaluationsergebnisse inklusive des institutsweiten Vergleichswerts des aktuellen Semesters (dieser kann bei frühen Evaluationsergebnisse noch vorläufig sein; nach Abschluss der Bearbeitung erhalten alle Lehrenden noch mal die endgültige Auswertung).
  6. Den Lehrenden ist die weitere Verwendung ihre Evaluationsergebnisse freigestellt. Zur Erhöhung der Akzeptanz der Maßnahme empfiehlt es sich, die Ergebnisse mit den Studierenden zu diskutieren. Ist dies zeitlich nicht mehr möglich, können die Ergebnisse z.B. auch im Blackboardkurs der Lehrveranstaltung veröffentlicht werden. Und natürlich können die Ergebnisse bei einer kollegialen Beratung erörtert werden. Seit 2012 gibt es für Lehrende der FU die Möglichkeit im Rahmen des SUPPORT-Projekts (Qualitätspakt für die Lehre) kostenfrei an einem hochschuldidaktischen Qualifizierungsprogramm teilzunehmen, welchem das gleiche Modell der Lehrkompetenz zugrunde liegt, wie dem LeKo-Fragebogen. Detaillierte Informationen zum Qualifizierungsprogramm finden Sie auf der Website des Dahlem Center für Academic Teaching (DCAT).

Kontakt:

Rabea Imjela

Referentin für Studium und Lehre

FB Geowissenschaften

eMail: rabea.imjela@fu-berlin.de

Tel.: +49 30/ 838 70 236

Malteserstr. 74-100, Haus A, Raum A007

12249 Berlin

Wie verhält es sich bei den Evaluationen mit dem Datenschutz? Welches sind hierfür die Rechtsgrundlagen? 

Alle mit der Durchführung von Evaluationsverfahren befassten Personen sind zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere gem. dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) verpflichtet.

(§ 11 EVR)

Die Lehrevaluation an der Freien Universität Berlin erfolgt auf Grundlage der am 30.03.2012 vom Präsidium der FU beschlossenen Evaluationsrichtlinie. Die Rechtsgrundlagen dieser Richtlinie finden sich im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG).

BerlHG, § 6 (Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten)

(1) Die Hochschulen dürfen personenbezogene Daten über Mitglieder der Hochschule sowie Bewerber und Bewerberinnen für Studiengänge, Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen sowie Dritte erheben und speichern, soweit dies

            (...)

            4. zur Evaluation von Forschung und Studium

            (...)

erforderlich ist. Dabei ist das Gebot der Datensparsamkeit zu berücksichtigen.

 

BerlHG, § 8a (Qualitätssicherung und Akkreditierung)

(1) Die Hochschulen stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass ihre Arbeit insbesondere in Forschung und Lehre und bei der Durchführung von Prüfungen den anerkannten Qualitätsstandards entspricht. Wesentlicher Bestandteil des hochschulinternen Qualitätssicherungssystems ist die regelmäßige Durchführung von Evaluationen, insbesondere im Bereich der Lehre. Die Studenten und Studentinnen und die Absolventen und Absolventinnen sind bei der Evaluation der Lehre zu beteiligen. Die Mitglieder der Hochschulen sind zur Mitwirkung an Evaluationsverfahren, insbesondere durch Erteilung der erforderlichen Auskünfte, verpflichtet.

(2) Studiengänge sind in bestimmten Abständen in qualitativer Hinsicht zu bewerten. Bewertungsmaßstab sind die in diesem Gesetz, insbesondere in § 22 genannten Grundsätze sowie die anerkannten Qualitätsstandards. (...)

(3) Die Hochschulen sind verpflichtet, der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung die Ergebnisse der Bewertungen (...) nach Absatz 2 unverzüglich vorzulegen. (...)

(4) Die Ergebnisse der Lehrevaluation (...) müssen in geeigneter Weise hochschulintern veröffentlicht werden.

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