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Handlungsanleitung zur Berücksichtigung der Verfügbarkeit/Bioverfügbarkeit von organischen Schadstoffen bei der Flächenbewertung kontaminierter Standorte

Die Handlungsanleitung wird derzeit bearbeitet.

In der Handlungsanleitung ist die Beurteilung der Bodenqualität und der Gefahren für die Schutzgüter auf der Grundlage der Verfügbarkeit/Bioverfügbarkeit von Schadstoffen über alle Wirkungspfade zusammengestellt und bewertet.

Der vorgestellte Ansatz zur Berücksichtigung der Bioverfügbarkeit besteht darin, nach Feststellung der Überschreitung von Prüfwerten bodengebundener Schadstoffe zunächst deren mobilisierbare Anteile experimentell zu bestimmen. Darüber hinaus werden biologische Testverfahren zur Bestimmung der ökotoxikologischen Wirkungen eingesetzt, um den bioverfügbaren Schadstoffanteil abschätzen zu können. Die so ermittelten Schadstoffmengen ermöglichen eine realitätsnähere Expositionsabschätzung, da erst die mobilisierbaren Anteile von Schadstoffen für die Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen verfügbar sind und somit bioverfügbar werden können.

Die Handlungsanleitung soll den Einstieg in ein effizienteres Flächenrecycling ermöglichen.

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