Springe direkt zu Inhalt

Beschaffungssystem „UniKat“

Zum Abschluss von Werkverträgen mit Privatpersonen, ist die Freitextanforderung im Beschaffungssystem Unikat zu verwenden. Hier werden neben Angaben zum Auftragnehmer und dessen Status auch die notwendigen Angaben zur sozialversicherungsrechtlichen Prüfung abgefragt. Die notwendigen Angaben, sind unter Mitwirkung des Auftragnehmers vor der Auftragsvergabe einzuholen. 
Die Leistungserbringung für das Werk darf erst erfolgen, wenn der, durch den/die Verwaltungsleiter/innen des Fachbereichs oder dessen/deren Stellvertreter/innen, unterschriebene Freitextanforderung vorliegt.